Kredit auf anderen Wegen Günstige Zinsen und wenig Formalien beim Arbeitgeberdarlehen
Es muss nicht immer ein herkömmlicher Bankkredit sein. Viele Arbeitgeber bieten ihren Beschäftigten zinsgünstige Darlehen an. Die Konditionen hierfür sollten aber in jedem Fall vertraglich vereinbart werden.
Düsseldorf (dpa/tmn) - Die meisten Mitarbeiter kostet es Überwindung, in der Personalabteilung oder direkt beim Chef um Geld zu bitten. Dabei hat ein Arbeitgeberdarlehen für beide Seiten Vorteile:
Arbeitgeber binden einen qualifizierten und geschätzten Mitarbeiter stärker an sich, wenn sie ihm auf seinen Wunsch hin einen Kredit gewähren. Und Arbeitnehmer profitieren häufig von noch günstigeren als den marktüblichen Zinsen.
Weniger Bürokratie und in vielen Branchen gängig
Es spricht aber noch mehr dafür. "Der Vertragsabschluss ist häufig weniger formal", sagt Stefanie Laag, Referentin in der Gruppe Kredit und Entschuldung bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Mitunter müssen Arbeitnehmer auch keine Sicherheiten vorweisen können, wie sonst bei einer Bank üblich.
Angeboten wird das Darlehen in vielen Branchen. "Tendenziell gibt es eine solche Option eher in größeren Betrieben", weiß der Finanzberater Thomas Teske aus Düsseldorf. Aber auch in kleineren Betrieben kann der Chef bereit sein, einem Mitarbeiter einen Kredit zu geben. Einen Rechtsanspruch darauf haben Arbeitnehmer aber nicht, erklärt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).
Einfaches Verfahren zwischen den Parteien
Bei einem Arbeitgeberdarlehen schließen Unternehmen und Arbeitnehmer einen schriftlichen Vertrag ab. Darin sind neben der Darlehenssumme die Rückzahlungsmodalitäten und der Zinssatz festgelegt. "In der Regel behält der Arbeitgeber die monatliche Kreditrate gleich vom Lohn oder Gehalt ein", sagt Laag.
Bekommt der Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber einen günstigeren Darlehenszins als bei einer Bank, muss er laut Teske diesen Zinsvorteil als geldwerten Vorteil versteuern. "Steuerfrei ist der Zinsvorteil nur dann, wenn die steuerliche Freigrenze von 44 Euro im Monat nicht überschritten wird", sagt Teske, der auch Vorstandsmitglied des Bundesverbandes Finanz-Planer ist.
Marktzinssatz gilt über die gesamte Laufzeit
Die Differenz zwischen dem marktüblichen Zinssatz und dem vom Arbeitgeber vorgegebenen Satz ergibt - abzüglich eines Bewertungsabschlags von vier Prozent auf den marktüblichen Zins - den steuerpflichtigen Zinssatz. Um den geldwerten Vorteil zu berechnen, kann zum Beispiel der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte Effektivzinssatz zugrunde gelegt werden. Entscheidend ist der Marktzinssatz bei Vertragsabschluss, er gilt für die komplette Laufzeit des Arbeitgeberdarlehens.
Im Vertrag wird auch vereinbart, was passiert, wenn das Beschäftigungsverhältnis während der Darlehenslaufzeit gekündigt wird. Ohne eine solche Vereinbarung kann es passieren, dass die verbleibende Restsumme sofort fällig wird. Kündigt ein Arbeitnehmer von sich aus das Arbeitsverhältnis, kann der Arbeitgeber den Zinssatz im Darlehensvertrag auf den marktüblichen Zinssatz erhöhen (Az.: 9 AZR 737/97, Bundesarbeitsgericht). Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber muss das Arbeitgeberdarlehen gesondert gekündigt werden.
Will ein Unternehmen das Darlehen kündigen, muss es laut Bürgerlichem Gesetzbuch (Paragraph 488, Absatz 3) eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten. Eine Kündigungsfrist von nur einem Monat gilt bei einem Kleinkredit mit einer Summe von bis zu 200 Euro. Ist die Kündigungsfrist abgelaufen, hat der Arbeitgeber Anspruch auf den ausstehenden Restbetrag.