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Ja-Wort bis 31.12. Ehegattensplitting gilt für das ganze Jahr

18.11.2020, 12:18
Christin Klose
Christin Klose dpa-tmn

Berlin (dpa/tmn) - Wer ohnehin bald das Ja-Wort vor dem Standesamt plant, sollte dies noch bis zum 31. Dezember erledigen. Denn dann kann in der Steuererklärung für das Jahr 2020 das Ehegattensplitting für das komplette Jahr beantragt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler in Berlin. Haben die Eheleute unterschiedlich hohe Einkünfte, kann es so zu einer Steuerminderung kommen.

Wer erst im Januar 2021 zum Standesamt geht, bekommt das Splitting dann erst für das kommende Jahr. Wichtig zu beachten: Die kirchliche Trauung hat keinen Einfluss auf die Steuerberechnung.

© dpa-infocom, dpa:201118-99-376336/2