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Was ändert sich 2016 für Verbraucher?

Das neue Jahr bringt etliche Änderungen für Verbraucher: Vom höheren Briefporto bis zu neuen Regeln im Umgang mit ausrangierten Elektrogeräten. Ein Überblick:

28.12.2015, 17:37

Das Briefportowird teuerer: Die Deutsche Post erhöht zum
Jahreswechsel den Preis für Standardbriefe - um acht auf 70 Cent.
Auch der Maxibrief national bis 1000 Gramm, Einschreiben und einige
Sendungen ins Ausland kosten mehr.

Das Telefonierenund Surfen im EU-Ausland wird billiger: Ab dem 30.
April 2016 sind nach einem Beschluss des Europaparlaments beim
Roaming
in der EU nur noch Aufschläge von 5 Cent pro Minute für
abgehende Anrufe, 2 Cent pro SMS und 5 Cent pro Megabyte Daten
erlaubt - jeweils plus Mehrwertsteuer. Es ist erfreulich für
Urlauber, dass die EU da endlich einen Deckel drauf macht, meint
Mechthild Winkelmann von der Verbraucherzentrale NRW. Die Abschaffung
der Roaming-Gebühren lasse aber leider immer noch auf sich warten.

Bankleitzahl und Kontonummer werden zum Auslaufmodell: Ab dem 1.
Februar 2016 müssen auch Privatkunden bei Überweisungen die
22-stellige IBAN-Nummer verwenden.

Termingarantie beim Facharzt: Gesetzlich Krankenversicherte haben
nach dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz einen Anspruch auf einen
zeitnahen Termin beim Facharzt. Bei Problemen sollen ab dem 23.
Januar neu eingerichtete Termin-Servicestellen der Kassenärztlichen
Vereinigungen helfen. Vorgesehen ist, dass sie innerhalb einer Woche
einen Termin beim Orthopäden oder Neurologen besorgen. Die Wartezeit
darf vier Wochen nicht überschreiten. Gelingt das nicht, muss die
Servicestelle dem Patienten eine Untersuchung in einem Krankenhaus
ermöglichen. In unterversorgten Gebieten kann das sinnvoll sein. Es
wird sich aber noch zeigen müssen, ob das wirklich funktioniert,
sagt Winkelmann. Ausgenommen sind Routineuntersuchungen und
Bagatellerkrankungen.

Recht auf eine zweite ärztliche Meinung: Bei bestimmten, planbaren
Eingriffen haben Patienten ab dem 1. Januar 2016 einen gesetzlichen
Anspruch auf eine unabhängige, ärztliche Zweitmeinung. Das soll vor
allem Krankheitsbilder betreffen, bei denen die Gefahr einer
unnötigen Operation besteht, wie die Verbraucherzentrale NRW betont.

Portoerhöhungen bei der Post

Europaparlament zu Roaming-Gebühren

Bankenverband zu IBAN

Mitteilung zum Versorgungsstärkungsgesetz