Gerichtsurteil Kassen müssen Rauchern keine Entwöhnungs-Medikamente zahlen
Mit Hilfe von Medikamenten das Rauchen aufgeben - klingt gut. Gesetzliche Krankenkassen müssen für solche Mittel einem Urteil zufolge aber nicht zahlen. Geklagt hatte eine Raucherin.
Kassel (dpa) - Raucher können die Kosten für Medikamente zur
        
Entwöhnung nicht bei gesetzlichen Krankenkassen geltend machen. Das
        
hat das 
        Bundessozialgericht in Kassel entschieden.
      
Eine lungenkranke Klägerin verlangte von ihrer Kasse Geld für ein
        
Medikament zur Raucherentwöhnung. Aus Sicht der Richter kann eine
        
Entwöhnung auch ohne Medikamente erreicht werden. Zudem gehörten
        
diese Arzneimittel nicht zum Leistungskatalog der Kassen.
      
Die Frau hatte von ihrer Kasse auch die Übernahme weiterer Kosten für eine umfangreiche Therapie verlangt. Doch aus verfahrenstechnischen
        
Gründen äußerten sich die Richter zu diesen Punkten nicht.