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Indizien sprechen gegen den Angeklagten

Avni T. ist vom Schöffengericht in Haldensleben zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 46-Jährige an einem Tankstelleneinbruch in Oebisfelde am 3. Mai 2020 beteiligt war.

Von Jens Kusian 13.01.2021, 18:23

Haldensleben l Mit seiner Geschichte, weshalb er hinter dem Steuer eines der Fluchtfahrzeuge vom Tankstelleneinbruch in Oebisfelde gesessen habe und sich dann später eine Verfolgungsjagd mit der Polizei lieferte, mit dem Auto schließlich in Irxleben einen Unfall baute, anschließend zu Fuß weiter vor der Polizei floh und erst mit einem Schuss ins Bein gestoppt werden konnte, überzeugte der Angeklagte Avni T. das Gericht nicht. Vielmehr beurteilte der Vorsitzende Richter Heimo Petersen T.s Version als „nicht nachvollziehbar und bar jeder Logik“. Das Gericht sah es jedoch als erwiesen an, dass der 46-jährige Angeklagte an einem Tankstelleneinbruch in Oebisfelde am 3. Mai 2020 beteiligt war.

Avni T. wurden Diebstahl in besonders schwerem Fall, Unfallflucht und Urkundenfälschung vorgeworfen. Die Unfallflucht gab der Kosovare, der in Magdeburg lebt, gleich zu Prozessbeginn zu. Mit dem Diebstahl jedoch wollte er jedoch nichts zu tun haben. Er versicherte, keiner der fünf Vermummten gewesen zu sein, die am 3. Mai gegen 1.30 Uhr mit zwei Autos, an denen sich gestohlene Kennzeichen befanden, an der Tankstelle in Oebisfelde vorfuhren. Mit Fußtritten demolierten drei von ihnen die Eingangstür des Shops, die anderen beiden warteten am Steuer eines silberfarbenen Audi A8 und eines dunklen Audi A6 Avant.

Minuten später luden die Einbrecher einen Tresor in den A6 und verschwanden mit beiden Autos. Etwa zwei Stunden danach stieß der A8 auf der Flucht vor der Polizei gegen eine Hauswand in Irxleben. Der Fahrer floh zu Fuß, wurde von einem Polizisten mit einem Schuss in den Oberschenkel gestoppt und anschließend festgenommen. Dabei handelte es sich um Avni T..

Der sagte vor Gericht aus, den Audi lediglich überführt haben zu wollen. Ein flüchtiger Bekannter hätte ihn am 3. Mai gegen 2 Uhr morgens darum gebeten. Wohin Avni T. mit dem Auto fahren sollte, wurde ihm nicht gesagt. Nur dass er vorfahren sollte. Der Bekannte würde dahinter fahren und wenn er blinken würde, sollte auch Avni T. dementsprechend abbiegen.

Dass die Polizei auf der B1 die Autos stoppen wollte, habe er bemerkt, so der Angeklagte. Doch aus Angst habe er Gas gegeben. In Irxleben hatte er dann schließlich die Kontrolle über das Auto verloren und war gegen eine Hauswand gefahren. Seine anschließende Flucht zu Fuß vor der Polizei begründete er mit einer Schockreaktion.

Zudem bestritt T., ein rotes Shirt und blaue Stulpenhandschuhe getragen zu haben, obwohl Augenzeugen dies bestätigten.

Die Kleidungsstücke waren in Irxleben entlang seiner Fluchtroute sichergestellt worden. Einer der beiden Fahrer vom Tankstellendiebstahl trug ähnlich auffällige Handschuhe und hatte sich mit einem roten Shirt vermummt. Auch wenn eine eindeutige Täterfeststellung aufgrund des Überwachungsvideos von der Tankstelle nicht möglich sei, so sei T.s Fluchtverhalten ein Puzzleteil im Gesamtbild, meinte der Vorsitzende Richter.

Das Gericht veruteilte Avni T. daher zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Ausgesetzt wurde sie für drei Jahre auf Bewährung. „Der Angeklagte sitzt seit acht Monaten in Untersuchungshaft, leidet zudem unter seiner Beinverletzung“, so Petersen. „Allerdings hält sich das Mitleid in Grenzen, denn er hat alles dafür getan, dass es am Ende zu einer solchen Reaktion gekommen ist“, bezog er sich auf T.s Oberschenkel-Schussverletzung.

Wegen der Unfallflucht wurde Avni T. zudem die Fahrerlaubnis entzogen, eine Neuzuteilung ist erst in 18 Monaten wieder möglich. Außerdem ordnete das Gericht die Werteinziehung der Beute aus dem Tankstelleneinbruch an – rund 50 000 Euro, für die Avni T. nun aufkommen muss.