Deutschland tritt Abkommen zum geistigen Kulturerbe bei Bekommen Grimms Märchen, Kloßkunst und Chorgesang den Schutz der UNESCO?
Berlin (dpa) l Das Münchner Oktoberfest, die Thüringer Kloßkunst und andere deutsche Traditionen haben jetzt Chancen, unter den Schutz der UNESCO zu kommen. Das Kabinett beschloss gestern nach jahrelanger Verzögerung, dem UNESCO-Abkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes beizutreten. Damit wird die Konvention in drei Monaten auch in Deutschland gültig.
148 Staaten haben das 2003 verabschiedete Abkommen der Weltkulturorganisation bereits ratifiziert. Es schützt Traditionen, die den Alltag von Menschen prägen - etwa Tanz und Theater, Feste und Handwerkskünste. Daneben gibt es noch das UNESCO-Welterbe.
Wie Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) gestern mitteilte, wird zur Umsetzung des neuen Abkommens ein unabhängiges Expertenkomitee berufen. Zudem soll aus seinem Haushalt eine Geschäftsstelle bei der Deutschen UNESCO-Kommission in Bonn eingerichtet werden.
Zunächst hatte es in Deutschland Bedenken gegeben, der Schutz von Traditionen könne für Werbezwecke missbraucht werden. Zudem mussten die Länder für das Verfahren gewonnen werden. Neumann nannte den Beitrittsbeschluss einen "großartigen Erfolg". "Mit Blick auf zunehmende Globalisierungseinflüsse haben wir ein fundamentales Interesse daran, die über Generationen überlieferten und gepflegten Kenntnisse und Bräuche zu bewahren."
Nach Einschätzung der Kommission kann Deutschland frühestens Ende 2015 auf die renommierte Liste kommen. Interessenten haben sich schon längst gemeldet: Neben dem Oktoberfest und Thüringer Klößen sind etwa Kneipps Naturheilkunde, Grimms Märchen und der deutsche Chorgesang im Gespräch.