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FSK Altersfreigaben helfen beim Nein-Sagen

Seit 70 Jahren geben altersbezogene Freigaben der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) Kinobesuchern eine Richtschnur.

Von Janette Beck 29.07.2019, 01:01

Magdeburg l FSK ab 6“ – hinter solchen altersbezogenen Freigaben steht seit 70 Jahren die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK). Janette Beck sprach mit Claudia Nothelle, Professorin für Fernseh-Journalismus an der Hochschule Magdeburg-Stendal, über die Bedeutung der FSK für den Jugendschutz im digitalen Zeitalter:

Volksstimme: 70 Jahre Freiwillige Selbstkontrolle – das klingt nach einem Erfolgsmodell, oder sehen Sie das anders?
Claudia Nothelle: Da stellt sich zuerst die Frage, woran der Erfolg gemessen wird. Quantitativ könnte man schon sagen, dass millionenfach Kinder und Jugendliche erfolgreich von potenziell gefährdenden Filmen ferngehalten wurden. Qualitativ lässt sich festhalten, dass alle Kinobesucher durch die FSK zumindest eine Richtschnur an der Hand haben. Grundsätzlich glaube ich, dass das ein gutes Modell ist, das wir in Deutschland haben. Denn im Sinne der Freiheit von Kunst und Meinung legt nicht eine staatliche Behörde fest, was Kinder und Jugendliche ab dem und dem Alter im Kino sehen dürfen, sondern ein Gremium ehrenamtlicher und unabhängiger Berater. Daraus resultiert meiner Meinung nach auch die wichtige Rolle im Jugendschutz und die breite Akzeptanz der FSK-Entscheidungen.

Versteckt sich unter dem Deckmantel der Freiwilligkeit aber nicht doch eine Pflicht?
Zugegeben, der Begriff ist ein wenig irreführend: Freiwillig ist es insofern, dass, wer immer in Deutschland einen Film im Kino ausstrahlen möchte, diesen von sich aus prüfen lassen kann. Werden Filme nicht der FSK vorgelegt, sind sie automatisch nur für Erwachsene zugelassen. Die andere Seite der Freiwilligkeit ist eigentlich eine Pflicht: Denn einmal durch die FSK getroffene Altersfreigaben sind für alle Kinos in Deutschland bindend. Und auch nur mit FSK-Freigabe darf ein Film beworben werden.

Es besteht also eher ein ökonomischer Zwang, und keiner kommt um die FSK herum?
Es gibt keine gesetzliche Vorlagepflicht bei der FSK. Doch am Ende ist es so, dass jeder, der mit Kino und Filmen Geld verdienen will – und darum geht es natürlich den Vertreibern genauso wie den Filmproduzenten – ein Interesse daran hat, den Film zur Altersfreigabe vorzulegen. Diese gilt dann im Übrigen auch für den folgenden Video- oder DVD-Verkauf.

Aber welchen Sinn hat das Prozedere überhaupt, wenn im Internet ohnehin das meiste unkontrolliert zugänglig ist?
Natürlich dürfen wir uns da nichts vormachen: Vor allem Teenager um die 13, 14, 15 sind technisch versiert – wer da einen altersbeschränkten Film sehen will, findet einen Weg.

Ist die FSK dadurch nicht überholt und wirkungslos?
Nein. Ich sehe die Relevanz für den Jugendschutz nach wie vor gegeben und halte es für sehr sinnvoll, öffentlich klarzumachen: Hier ist ein Film, der ist für Jugendliche ab 16 Jahren geeignet und eben nicht für Zehnjährige. Beim Kinobesuch ist die Altersfreigabe ja in der Regel auch bindend: Kinder, die für den Film noch nicht alt genug sind, dürfen die Vorstellung nicht besuchen – selbst, wenn ihre Eltern dabei sind. (Eine Ausnahme gibt es für Filme ab 12, die dürfen von jüngeren Kindern in Begleitung gesehen werden.) Zu Hause sieht das anders aus. Aber auch hier gibt die FSK-Altersfreigabe eine wichtige Orientierung. Die Kriterien helfen den Eltern beim Nein-Sagen. Gleichwohl entbindet die Empfehlung die Eltern nicht von ihrer alleinigen Verantwortung.

Eine Kritik an der FSK ist unter anderem, dass die Alterseinstufungen zu groß gefasst sind, teilen Sie diese Meinung?
Auch ich denke, dass ein 14-Jähriger die Welt anders wahrnimmt als ein 10-Jähriger, aber auch als ein 16-Jähriger. Zweierschritte, so wie es in der DDR war oder in Österreich gehandhabt wird, wären, denke ich, hilfreich. Die FSK-Verantwortlichen argumentieren bislang allerdings, dass das an den Kinokassen schwer zu kontrollieren und nicht pragmatisch umsetzbar ist.

Sind die seit 1951 bestehenden FSK-Regeln aufgrund des Wertewandels und sich stark verändernden Medienkonsums nicht ohnehin reformbedürftig?
Es gibt seit 70 Jahren Diskussionen um die Freigabe einzelner Filme. Die einen sehen bei zu großzügiger Handhabung den Jugendschutz nicht ausreichend gewahrt. Die anderen sprechen bei zu niedrigen Altersbeschränkungen von Zensur oder Prüderie. Natürlich unterliegt das Ganze einem Wertewandel, und die FSK trägt diesem Rechnung. Nehmen wir das Beispiel „Die Sünderin“ mit Hildegard Knef. Als das Liebesdrama 1951 in die Kinos kam, war das ein riesiger Skandal, heute ist der Film ab 12 Jahren freigegeben. Unsere Gesellschaft ist offener geworden, die Wahrnehmung verändert sich, das spiegelt sich auch in den Altersfreigaben der FSK wider.

Im Zweifelsfall gibt es die Möglichkeit, Beschwerde einzulegen. Wird davon nach wie vor Gebrauch gemacht?
Ja, aber die Zahlen gehen zurück. Das Gleiche gilt für Schnitte und Indizierungen. Meistens beschweren sich jene, die aufgrund ihres Alters irgendwas noch nicht sehen dürfen. Aber ich kann mich zu meinen Zeiten beim RBB an eine Beschwerde einer Oma erinnern, die sich bei unserer Jugendschutzbeauftragten über eine Folge des Sandmännchens beschwerte: die sei für ihren Enkel „entwicklungsgefährdend“. Das fand ich schon etwas übertrieben. Gegebenenfalls ziehen massenhafte Beschwerden ein Berufungsverfahren nach sich. So wurde der erste „Harry Potter“-Film nach Protest der Verleiher von ursprünglich 12 auf 6 Jahre herabgestuft. Bei der Til-Schweiger-Komödie „Keinohrhasen“ war es umgekehrt. Hier hieß es, „weil nicht auszuschließen sei, dass derbe und sexualisierte Worte und Begriffe Kinder irritieren und verstören“, werde der Film von 6 auf 12 Jahre hochgestuft.

Mit dem Jugendschutz im Internet hat die FSK allerdings nichts zu tun, oder?
Die FSK ist nur in Verbindung mit Kino und der Ausstrahlung von Kinofilmem im TV zu sehen. Für Eigenproduktionen haben öffentlich-rechtliche und private Fernsehsender eigene Jugendschutzbeauftragte. Auch Computerspiele haben eine eigene Kontroll-Instanz und werden mit Altersangaben versehen. Aber im Internet ist jeder Einzelne selbst dafür zuständig, Sperren für Kinder und Jugendliche per Wlan oder Pin einzurichten. Das gilt auch für Streamingdienste wie Netflix, Amazon prime oder Sky. Diese bieten den Eltern an, den Konsum bestimmter Medieninhalte altersgerecht zu steuern. Dennoch appelliere ich an die Eltern: Schaut genau hin, was euer Kind im Netzt treibt!

Auf die Ausstrahlung eines Kinofilms im Fernsehen hat das FSK aber Einfluss, oder?
Ja. Das bedeutet zum Beispiel, dass Programme mit einer Freigabe ab 16 Jahren nur ab 22 bis 6 Uhr und jene ab 18 Jahren nur ab 23 bis 6 Uhr im TV gezeigt werden dürfen. Wollen private Sender von diesen Vorgaben abweichen, können sie bei der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) einen Ausnahmeantrag stellen.

Im Zusammenhang mit dem Jugendschutz und Suchtgefahren sprechen sich viele Experten für ein Schulfach aus, das Medienkompetenz vermittelt. Wie sehen Sie das?
Ich bin sehr dafür, das Thema Medien im Unterricht altersgerecht zu behandeln. Denn wenn jemand technisch wunderbar mit allem umgehen kann, heißt das noch lange nicht, dass er Medienkompetenz besitzt. Am besten, man fängt schon in der Grundschule an. Erst recht müssen aber Jugendliche über die Gefahren von exzessiver Mediennutzung, Drogen-Handel, Cyber-Mobbing, Fake-News oder der Unterwanderung des Netzes durch Extremisten aufgeklärt werden.