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Diskussion um Kulturförderabgabe ist im Land noch am Anfang Gut gebettet für die Kultur

Von Grit Warnat 25.05.2013, 03:18

Magdeburg. Zu den 163 Empfehlungen des Kulturkonvents an das Land gehören gesetzliche Rahmenbedingungen für eine kommunale Kulturförderabgabe. Die Diskussion um solch eine Abgabe, die andernorts auch Bettensteuer genannt wird, ist noch am Anfang.

Wer als Privatperson in einem Hotel in Weimar eincheckt, zahlt zusätzlich zum Hotelpreis eine Kulturförderabgabe. Sie liegt bei 1 bis 2 Euro pro Nacht, je nach Zimmergröße, und höchstens sieben Nächte. Zusätzlich wird für Tickets zu Kulturveranstaltungen eine Sonderabgabe kassiert. Auch die variiert und liegt bei maximal 90 Cent.

Weimar, eine Kleinstadt mit 65000 Einwohnern, aber mit großstädtischen Kulturaufwendungen, sah sich 2005 zu diesem Schritt gezwungen. Es ging der Stadt um den Erhalt ihres kulturellen Erbes und ihrer kulturellen Infrastruktur. Die oftmals orakelten Einbrüche bei den Besucherzahlen hat es in der thüringischen Stadt nicht gegeben. Ganz im Gegenteil, heißt es aus dem Rathaus, die jährlichen Übernachtungen (2011: 640000) seien stetig angestiegen. Das Paradebeispiel Weimar wird gern angeführt, wenn es um die Diskussion einer Kulturförderabgabe geht. Auch der Kulturkonvent nennt Weimar und spricht von einer breiten Akzeptanz, die das Thema gefunden habe.

"Es gibt noch keine Positionierung"

Gunnar Schellenberger

Diese Akzeptanz ist keineswegs überall vorhanden. Berlin ist prominentes und jüngstes Beispiel für zähe Diskussionen um eine Bettensteuer. Zum 1. Juli hat der Senat beschlossen. Wer privat übernachtet, zahlt fünf Prozent des Hotelpreises für die sogenannte City-Tax. Auch die Potsdamer Stadtverwaltung plant neuerdings eine Tourismusabgabe und will damit das kontrovers diskutierte Eintrittsgeld für den Schlosspark Sanssouci vom Tisch wischen.

Ungefähr 20 Städte, darunter auch Köln, Hamburg und Erfurt, erheben derzeit eine Bettensteuer. In vielen Kommunen ist sie in der Diskussion. Viele haben sie abgelehnt. Auch in Magdeburg hatte sie bisher im Stadtrat keine Chance. Skepsis auch bei Magdeburgs Bürgermeister Rüdiger Koch (SPD). Im Konvent vertrat er den Städte- und Gemeindebund. Der lehnt das Vorhaben ab.

Olaf Zimmermann, anderthalb Jahre Moderator des Kulturkonvents, verteidigt die Idee. In Zeiten klammer Kassen sei diese Abgabe eine Möglichkeit, den Kulturtopf aufzufüllen. Zimmermann: "Es ist aber für solch eine Abgabe eine gesetzliche Regelung notwendig, damit das Geld auch wirklich zweckgebunden für die Kultur eingesetzt wird. Das ist wichtig für Kommunen ohne einen ausgeglichenen Haushalt."

Der Kultur- und Bildungsausschuss des Landtages tagte diese Woche zum Thema. "Es gibt noch keine Positionierung", sagte dessen Vorsitzender Gunnar Schellenberger (CDU). Man sei noch ganz am Anfang der Diskussion. Welcher bürokratische Aufwand müsse betrieben werden? Und wie komme das Geld auch wirklich bei der Kultur an?

"Es gibt richterliche Beschlüsse. Wir müssen schauen, ob wir das gerichtsfester lösen können", sagt Gerhard Miesterfeldt, kulturpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Er selbst nennt die Kulturförderabgabe "keine schlechte Idee".

Für die Grünen-Fraktionschefin Claudia Dalbert ist es ein sinnvoller Vorschlag. "Wir wollen nichts vorschreiben, aber Rahmenbedingungen schaffen", sagt sie.

Linke-Kulturpolitiker Stefan Gebhardt nennt ebenfalls das Wort "sinnvoll". Noch vor der Sommerpause will seine Fraktion ein Kulturfördergesetz in den Landtag einbringen. Bestandteil: Eine Kulturförderabgabe bei Übernachtungen in Höhe von zwei Prozent des Übernachtungspreises.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) lehnt solcherart Beschlüsse konsequent ab und unterstützt Klagen. Der Berufsverband der Deutschen Tourismuswirtschaft spricht vom Steuerirrsinn. Immer wieder wehren sich Hoteliers erbittert gegen Bettensteuern, Kultur- und Tourismusförderabgaben. Hoteliers aus den rheinland-pfälzischen Orten Bingen und Trier hatten geklagt und Erfolg vor den Richtern errungen. Im vergangenen Sommer hatte das Bundesverwaltungsgericht geurteilt: Kommunen dürfen die sogenannte Bettensteuer nur auf private Hotelübernachtungen erheben. Wer beruflich übernachtet, ist ausgenommen.

Das Kultusministerium prüft derzeit die 163 Empfehlungen des Konvents und damit auch die Kulturförderabgabe. Zwischenergebnisse sollen demnächst im Kabinett erörtert werden, teilte die Pressestelle des Ministeriums mit. In der Diskussion soll die Zahlungsbereitschaft der Touristen ebenso berücksichtigt werden wie die Interessenlage von wirtschaftlichen Unternehmen.