So viel bekommt der Texter eines Popsongs derzeit von der GEMA
Radiosender und Discos müssen der GEMA ganz genau mitteilen, welchen Titel sie im Monat wie oft gespielt haben. Wie viel ein Urheber bekommt, wenn sein Song im Radio gespielt wird, hängt unter anderem von der Sendedauer und einer Punktbewertung des Stücks ab. Für Hotels und Gaststätten gibt es dagegen Pauschalen.
Wird ein Pop-Stück bei einem ARD-Hörfunksender gespielt, fallen rund 15 Euro Tantiemen an. Davon bekommt der Komponist 6,25 Euro, der Texter 3,75 Euro und der Verlag 5 Euro.
Bei einer Live-Aufführung eines Popsongs bekommt der Komponist 1,97 Euro, der Texter 1,18 Euro und der Verlag 1,58 Euro.
Bei der Wiedergabe eines Popsongs auf einer CD erhält der Komponist im Durchschnitt 1,76 Euro und der Texter 1 Euro. An den Verlag gehen durchschnittlich 1,34 Euro.
Ein auf einem ARD-Fernsehsender ausgestrahltes Pop-Stück würde rund 430 Euro an Tantiemen bringen.
Wird ein klassisches Stück aufgeführt, kann der Abrechnungsbetrag stark schwan-ken - je nachdem, ob es sich um ein zweiminütiges Instrumentalstück handelt oder um ein einstündiges Orchesterwerk. Für ein 15-minütiges Streichquartett etwa würde der Komponist rund 57 Euro bekommen und der Verlag 28 Euro. (dpa)