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Schlagersänger und Konzertveranstalter bleiben auf geforderten 3,5 Millionen Euro sitzen Streit um abgesagte Tournee: Heino verliert erneut

03.06.2010, 05:16

Köln (dpa). Im Streit um seine wegen Krankheit abgesagte Konzerttournee hat Schlagersänger Heino wieder eine Niederlage erlitten. Das Kölner Oberlandesgericht (OLG) wies eine Berufung des 71-Jährigen und seines Konzertveranstalters Kult Musik zurück, der beklagte Versicherer muss keine Kosten für den Tour-Ausfall 2007 übernehmen. Der Sänger habe die Versicherung bei Vertrags-Abschluss über seinen Gesundheitszustand getäuscht. Daher habe er keinen Anspruch auf die geforderten 3,5 Millionen Euro.

Die Richter bestätigten ein Urteil des Kölner Landgerichts von Ende 2009 und ließen keine weiteren Rechtsmittel zu. Heino ("Schwarzbraun ist die Haselnuss") und Kult Musik hatten in dem Kölner Prozess angegeben, die Beschwerden seien erst nach Vertrags-Abschluss aufgetreten.

Der Sänger hatte 2007 rund 40 Konzerte geplant, diese aber nach Schwindelanfällen während eines Auftritts und später festgestellten Herz-Kreislauf-Problemen abgesagt. Im Mai 2009 hatte Heino vor Gericht gesagt: "Ich war noch nie im Leben krank." Die Vorsitzende Richterin sprach 120 Arztbesuche innerhalb von zwei Jahren und Rezepte für 600 Schlaftabletten an – und verurteilte Heino und den Veranstalter.