Was und wer kann gefördert werden?
Zweimal im Jahr, zum 31. Januar und zum 31. Juli, können bei der Kulturstiftung Anträge auf Förderung gestellt werden. Die Mindestfördersumme beträgt 50000 Euro.
Infrage kommen alle nicht-kommerziellen Bereiche des Kulturschaffens, zum Beispiel bildende und darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Fotografie, Architektur, kulturhistorische Ausstellungen, Neue Medien.
Ausgenommen sind in der Regel Projekte, die von Einzelpersonen getragen werden.