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Was und wer kann gefördert werden?

01.11.2012, 01:15

Zweimal im Jahr, zum 31. Januar und zum 31. Juli, können bei der Kulturstiftung Anträge auf Förderung gestellt werden. Die Mindestfördersumme beträgt 50000 Euro.

Infrage kommen alle nicht-kommerziellen Bereiche des Kulturschaffens, zum Beispiel bildende und darstellende Kunst, Literatur, Musik, Film, Fotografie, Architektur, kulturhistorische Ausstellungen, Neue Medien.

Ausgenommen sind in der Regel Projekte, die von Einzelpersonen getragen werden.