Meldung an Versicherung möglichst mit Fotos / Wichtige Dokumente in Sicherheit bringen Alle Schäden unbedingt dokumentieren
Das Hochwasser kommt in ungeahnter Wucht. Wen es noch nicht erwischt hat, sollte jetzt Vorkehrungen treffen, um die Schäden möglichst gering zu halten.
Berlin (dpa) l Sandsäcke, wasserfeste Sperrholzplatten, Schalbretter und Silikon sollten Bewohner in Flutgebieten zu Hause haben. Damit dichten sie Fenster und Türen ab, wenn Hochwasser droht. Heizöltanks müssen so gesichert sein, dass die Flut sie nicht anheben kann. Dafür gibt es etwa Verankerungen oder der Tank wird notfalls mit Erde bedeckt, erläutert das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn. Leitungen müssen schnell gesperrt werden können.
Bei Hochwasser steigt das Grundwasser ebenfalls - daher kann auch ein Keller fluten, der nicht in unmittelbarer Nähe zu einem Fluss liegt. Vorsorglich sollten Verschlüsse zur Entwässerung wie ein Abfluss im Boden der Waschküche dichtgemacht werden. Schadstoffe und Chemikalien wie Pflanzenschutz- oder Putzmittel gilt es in Sicherheit zu bringen.
Nachweispflicht für Schäden liegt bei den Betroffenen
Wer kann, sollte Möbel und Geräte wegschaffen oder in sichere Räume in höheren Stockwerken bringen. Die schwere Waschmaschine und die Tiefkühltruhe sollten zumindest ausgesteckt sein - und auch das lange vor dem Eintreffen der Fluten. Denn bereits Kondenswasser kann einen Stromschlag auslösen, erklärt das BBK.
Im schlimmsten Fall fällt der Strom aus oder der Versorger schaltet ihn aus Sicherheitsgründen ab. Mögliche Betroffene sollten batteriebetriebene Radios und eine netz-unabhängige Beleuchtung im Haus haben. Das BBK empfiehlt zudem, einen Gas- oder Campingkocher sowie Vorräte zu lagern. Wichtig sei auch, mit Nachbarn in höheren Etagen den Zugang zu einer Ersatz-toilette abzusprechen.
Wer in einer Zone wohnt, die evakuiert werden könnte, sollte am besten einen Rucksack mit den wichtigsten Dokumenten und allem, was man für kurze Zeit braucht, griffbereit haben. Ausweise und Geld werden wasserdicht verpackt. Hilfsbedürftige und kranke Personen sowie Tiere kommen lieber rechtzeitig zu Verwandten oder Freunden, rät das Umweltministerium Bayerns.
Das Auto sollte aus gefährdeten Garagen gebracht werden - und dann dort parken, wo sicher kein Hochwasser erwartet wird. Sonst kommen Versicherer unter Umständen nicht für Wasserschäden am Wagen auf, erläutert Kathrin Jarosch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Was müssen Betroffene machen, wenn es trotz aller Vorbeugungsmaßnahmen zu Hochwasserschäden gekommen ist?
Hochwasserschäden müssen Betroffene ihrer Versicherung melden. Und sie müssen nachweisen, dass tatsächlich das Wasser die Ursache dafür war. Deshalb sollten sie beschädigte Gegenstände nicht sofort wegwerfen, sondern besser erst einmal zur Seite räumen, rät Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV).
Bei Hochwasser, wie derzeit nach dem anhaltenden Regen in vielen Teilen Deutschlands, müssen Betroffene die Schäden am Haus oder auf dem Grundstück unmittelbar der Versicherung melden. Machen sie das schriftlich, sollten sie ein Einschreiben mit Rückschein nutzen, rät der (BdV).
Noch ein wichtiger Hinweis von den ÖSA Versicherungen: die Schadenmeldung - wenn möglich - am besten gleich per E-Mail schicken und dort die Fotos anhängen. "Das erleichtert Ihrem Versicherer die nötigen Entscheidungen und beschleunigt die Bearbeitung des Schadens", sagt ÖSA-Schadenexperte Dieter Roskowetz der Volksstimme.
Ein Telefonanruf sei im Zweifelsfall schwer nachzuweisen, so der Bund der Versicherten. Boss weist darauf hin, dass der Versicherungsnehmer immer auch eine Schadenminderungspflicht hat. "Ich darf auch nicht ganz ruhig zusehen, wie weiter Wasser in mein Haus fließt." Er muss etwa zerbrochene Fenster abdichten oder Hausrat im Keller in Sicherheit bringen, wenn das ohne Gefahr möglich ist.
Die Hausratversicherung kommt für alle Schäden an beweglichen Gegenständen im Haus auf. "Das ist grob gesagt alles, was man bei einem Umzug mitnehmen kann." Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden am Gebäude wie durchnässte Mauern. Allerdings müsse der Versicherungsnehmer bei beiden Verträgen eine Erweiterung des Schutzes auf Elementarschäden vereinbart haben, damit die Versicherung bei Hochwasser zahlt. Dafür sei in der Regel ein separater Zusatzvertrag nötig, sagt Boss.
Noch die Rechtslage für Arbeitnehmer: Wer wegen einer Hochwassersperrung zu spät zur Arbeit kommt, muss keine Angst vor einer Abmahnung haben. "Das wäre unzulässig", sagt Prof. Jobst-Hubertus Bauer, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart. Für Naturkatastrophen dürfe der Arbeitnehmer nicht zur Verantwortung gezogen werden. Um keine Probleme zu bekommen, sollten Mitarbeiter ihren Chef aber sofort telefonisch informieren.
Zugleich sei es aber rechtlich zulässig, dass der Vorgesetzte den Lohn des Mitarbeiters anteilig um die durch die Verspätung verlorene Zeit kürzt, erläutert Prof. Bauer. Dem Arbeitgeber soll durch die Naturkatastrophe kein Nachteil entstehen. Eine Gehaltskürzung sei in der Praxis aber eher unüblich.