Vaterschaft klären Auch Kinder können zum Gentest verpflichtet werden
Menschen haben ein Recht auf die Klärung der eigenen Herkunft. Daher können auch die Kinder eines mutmaßlichen leiblichen Vaters dazu verpflichtet werden, mit einem Gentest zur Aufklärung der biologischen Elternschaft beizutragen.
Oldenburg (dpa/tmn) - Bei der Klärung der biologischen Elternschaft wird häufig ein Gentest herangezogen. Auch die Kinder des mutmaßlichen Elternteils können dazu verpflichtet werden.
In dem verhandelten Fall am Oberlandesgericht Oldenburg wollte eine erwachsene Frau klären, wer ihr biologischer Vater ist. Ihr gesetzlicher Vater berichtete von einem Seitensprung seiner Frau. Er meinte, dieser Mann müsse auch der Vater sein. Allerdings war der mutmaßliche leibliche Vater bereits verstorben. Die Frau wollte daher erreichen, dass sich seine Söhne einem Gentest unterziehen, was diese jedoch ablehnten.
Die Brüder mussten die Genprobe abliefern. Das Gericht sah genügend Anhaltspunkte dafür, dass ihr Vater auch der Vater der Frau war. Die Richter wiesen auf die hohe Bedeutung hin, die das Wissen um die eigene Herkunft habe.
Es sei entscheidend für das Verständnis und die Entfaltung der eigenen Individualität. Menschen hätten ein Recht auf Klärung der eigenen Abstammung (Az.: 4 UF 106/17). Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet über den Fall.