Unterlagen aus DDR-Zeiten Ausbildungsnachweis weg – was nun?
In der ersten Hälfte der 80er Jahre absolvierte Sabine Wehr im Krankenhaus Altstadt in Magdeburg eine Ausbildung als Facharbeiter für Krankenpflege und arbeite anschließend noch einige Zeit in dieser Klinik. Leider kam allerdings im Laufe der Jahre, unter anderem durch mehrere Umzüge bedingt, der Nachweis über ihre abgeschlossene Berufsausbildung abhanden.
Genau diesen Nachweis benötigt sie jetzt aber dringend, um eine Stelle in einem Pflegedienst in Halberstadt, wo die gelernte Krankenpflegerin jetzt wohnt, beginnen zu können.
Also fragte sie bei diversen Ämtern und Behörden nach, unter anderem beim Gesundheitsamt in Magdeburg und dem Landesverwaltungsamt in Halle, ob dort vielleicht Nachweise über abgeschlossene Berufsausbildungen vorliegen.
"Bei meinen Nachforschungen bin ich leider nicht weitergekommen und bitte Sie, mir zu helfen, damit ich im Pflegedienst eine Stelle bekomme", erreichte die Redaktion Leseranwalt Post aus Halberstadt.
Wie ist das mit den Berufsabschlüssen aus DDR-Zeiten? Wo kann man darüber noch Nachweise bekommen?, fragten wir beim Kultusministerium Sachsen-Anhalt an.
Wenn das Abschlusszeugnis dieser Leserin verlorengegangen ist, könnte die zu DDR-Zeiten vom Kreisarzt erteilte Berufserlaubnis, die im Anschluss an das Prüfungszeugnis ausgestellt wurde, an sich weiterhelfen.
Die Unterlagen über eine erteilte Berufserlaubnis müssten im Gesundheitsamt der jeweiligen Stadt archiviert worden sein, so lautete die Auskunft.
Aber wie lange müssen Prüfungszeugnisse, Facharbeiterurkunden und Ähnliches von den Behörden überhaupt aufbewahrt werden?
Im Bereich der Landesverwaltung gilt allgemein eine Aufbewahrungsfrist von 30 Jahren, hieß es auf unsere Anfrage. Ob bei den Kommunen möglicherweise abweichende Fristen gelten, sei dem Kultusministerium jedoch nicht bekannt, wurde uns mitgeteilt.
An wen kann sich die Halberstädterin nun aber konkret wenden, um doch noch einen amtlichen Nachweis über ihre Berufsausbildung zum Facharbeiter für Krankenpflege, die sie zu DDR-Zeiten abgeschlossen hat, zu erhalten?
Wenn Sabine Wehr die Erstausbildung nicht an der damaligen Medizinischen Akademie absolvierte, sondern an einer medizinischen Fachschule in Magdeburg, dann liegt die heutige Zuständigkeit bei der Stadt Magdeburg, und zwar beim Fachbereich Schule und Sport.
Dieser müsste sämtliche Unterlagen aller Facharbeiter archiviert haben, informierte das Kultusministerium Sachsen-Anhalt die Redaktion Leseranwalt.
Denn nach Auflösung der medizinischen Fachschulen wurden diese in die Berufsbildenden Schulen beziehungsweise Berufsfachschulen übergeleitet und in die Trägerschaft der kreisfreien Städte und Landkreise oder auch der Universitäten übergeben.
Wurde zu DDR-Zeiten eine Ausbildung jedoch an einem Klinikum absolviert, das damals eine eigene Ausbildungsstätte besaß, dann sind die Unterlagen mit großer Wahrscheinlichkeit an die medizinische Nachfolgeeinrichtung übergegangen.
Unsere Leserin Sabine Wehr hat sich mit ihrem Recherchewunsch inzwischen an die genannten Behörden gewandt.
Sie hofft nun, von dort bald ihren gewünschten Nachweis über ihren Berufsabschluss zu erhalten.