Auswege

28.07.2012, 03:16

Um aus einer Kostenfalle im Internet zu kommen, gibt es mehrere Wege: "In jedem Fall gilt: Nicht zahlen", rät das Bundesjustizministerium. Unseriöse Anbieter setzen darauf, dass Verbraucher zahlen, aus Angst oder um Ärger zu vermeiden. Angebliche Ansprüche würden selten gerichtlich geltend gemacht.

Auf die erste Rechnung oder Mahnung sollte der Verbraucher innerhalb von vier Wochen reagieren und ausdrücklich der Zahlungspflicht sowie dem angeblichen Vertragsabschluss widersprechen. Muster für einen solchen Brief stellen die Verbraucherzentralen bereit.

Gegen einen Mahnbescheid vom Gericht muss unbedingt auf dem beigelegten Formular Widerspruch eingelegt werden. Dieser muss laut Ministerium innerhalb von zwei Wochen seit Zustellung des Mahnbescheids bei diesem Gericht eingegangen sein. Wurde dies versäumt, muss unbedingt Einspruch gegen den nachfolgenden Vollstreckungsbescheid eingelegt werden.

Ist ein Minderjähriger in eine Kostenfalle geraten, sollten die Eltern dem Anbieter mitteilen, dass sie die erforderliche Zustimmung zur Vertragserklärung verweigern. Bei Kindern unter sieben Jahren genügt der vorsorgliche Hinweis, dass kein Vertrag zustande gekommen ist.

Hilfe gibt es bei den Verbraucherzentralen www.verbraucherzentralen.de und bei der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs www.wettbewerbszentrale.de/de/home/