Hohe Strafen vermeiden Bußgelder, Kraftstoffkosten, Führerschein-Tausch: Was sich 2026 für Autofahrer ändert
Für 2026 sind in Deutschland zahlreiche Anpassungen im Verkehrsrecht und im Bußgeldkatalog geplant. So werden Änderungen beim Führerschein, bei Assistenzsystemen und bei der Preisbildung von Sprit angepeilt. Worauf Autofahrer sich schon bald einstellen müssen.

Halle (Saale)/Magdeburg. – Laut ADAC könnten sich die einige Regeln im Bußgeldkatalog ab 2026 deutlich verändern. Die geplanten Neuerungen stehen in engem Zusammenhang mit Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und weiteren Verkehrs-Reformen, die momentan diskutiert werden.
Im Mittelpunkt der Debatte stehen laut ADAC verschärfte Sanktionen für Verkehrsverstöße, ein stärkerer Fokus auf digitale Nachweise und neue Assistenzpflichten. Verbraucherzentralen empfehlen, sich frühzeitig über mögliche Neuerungen zu informieren, um Überraschungen und hohe Strafzahlungen zu vermeiden.
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Führerschein-Umtausch bis Januar 2026: Konsequenzen bei Fristversäumnis
Ein Beispiel für eine geplante Fristverschärfung sei der Führerschein-Umtausch. Wer einen Kartenführerschein habe, der zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurde, müsse das Dokument spätestens bis 19. Januar 2026 gegen einen EU-weit gültigen Scheckkartenführerschein austauschen, heißt von den Behörden.
Sollte diese Frist verstreichen, könne Autofahrern ein stattliches Verwarnungsgeld drohen. Für vor 1953 Geborene ist eine verlängerte Frist bis 2033 geplant.
Digitale und technische Neuerungen – und ihre Konsequenzen
Ab 2026 soll in Deutschland der digitale Führerschein als ergänzender Identitäts- und Berechtigungsnachweis eingeführt werden.
Obwohl das digitale Dokument keinen neuen Bußgeldtatbestand schaffe, könnten Verstöße gegen die Pflichten zur Mitführung eines gültigen Führerscheins sowohl in physischer als auch in digitaler Form künftig strenger geahndet werden, sobald die neue Technik nutzbar sei.
Gleichzeitig seien weitere technische Anforderungen geplant, die automobile Assistenzsysteme betreffen:
- Ab 7. Juli 2026 sollen neue Pkw und leichte Transporter mit erweiterten Notbremsassistenten, Warnsystemen bei nachlassender Konzentration und weiteren Sicherheitsfunktionen ausgestattet werden.
- Diese Systeme könnten indirekt Einfluss auf die Bewertung von Verkehrsverstößen haben, da sie dazu gedacht sind, Unfälle zu verhindern.
- Fehlerhafte oder fehlende Assistenzsysteme könnten bei Unfällen und im Rahmen von Bußgeldverfahren als Mitursache oder Verstoß gewertet werden, wenn Fahrzeughalter und -führer ihren Sorgfaltspflichten nicht nachkommen.
CO₂-Preis und Kraftstoffkosten: Verkehrspolitik mit Bußgeldfolgen
Ein weiterer Baustein der Verkehrsrechtreform betrifft die CO₂-Preisbildung bei Kraftstoffen. Ab nächstem Jahr solle der Spritpreis auch über die Versteigerung von Emissionszertifikaten festgelegt werden, was Benzin und Diesel um jeweils 3 Cent pro Liter teurer machen würde.
Auch wenn dieser Mechanismus nicht im Bußgeldkatalog steht, könnten steigende Kraftstoffpreise dazu führen, dass Autofahrer verstärkt Verkehrsverstöße begehen – beispielsweise durch plötzliches Überschreiten des Tempos zur Kraftstoffersparnis.
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Assistenzsysteme und Verstöße: Künftig stärker im Fokus
Die geplanten Pflichtassistenzsysteme für Fahrzeuge ab dem 7. Juli 2026 könnten auch Auswirkungen auf Bußgeldregelungen haben. Geplant sind beispielsweise:
- ein erweitertes Notbremsassistenzsystem, das Fußgänger und Radfahrer besser erkennt und Unfälle vermeiden helfen soll.
- ein Warnsystem bei nachlassender Fahreraufmerksamkeit, das stärker auf Ablenkung und Ermüdung reagieren soll.
- ein verbesserter Fußgängerschutz durch eine erweiterte Kopfaufschlagszone im Fahrzeugdesign.
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Bei Nutzung eines Fahrzeugs ohne vorgeschriebene Assistenzfunktion könnten entsprechende Verstöße als technische Mängel im Verkehrsrecht gewertet werden – und damit in Bußgeldverfahren eine Rolle spielen.
Euro-Normen und Bußgelder 2026: Übergang zur Euro-7-Norm
Ab 2026 wird laut ADAC für neu zugelassene Pkw zunächst die Übergangsnorm Euro 6e gelten, bevor die strengere Euro-7-Norm ab 29. November 2026 in Kraft trete und spätestens Ende 2027 bei allen Neuzulassungen wirksam sei.
Diese neuen Emissionsanforderungen könnten auch den Bußgeldbereich tangieren, da zukünftig bei Verstößen gegen Abgas- oder Partikelgrenzwerte neue Sanktionen denkbar seien – insbesondere dann, wenn Fahrzeuge falsche oder manipulierte Abgasmesswerte aufwiesen.