"mein Beifahrer macht das" Legal oder verboten? Radarwarner und Blitzer-Apps auf dem Prüfstand
Wer während der Autofahrt frühzeitig vor Radarkontrollen gewarnt werden will, nutzt mittlerweile häufig Apps oder spezielle Gerätschaften. Doch dabei ist Vorsicht geboten: Laut geltender Vorschrift drohen ein Bußgeld und sogar Punkte in Flensburg. Was man wissen muss.

Halle (Saale)/Magdeburg. – Die Rechtslage auf deutschen Straßen ist klar geregelt. Laut § 23 Abschnitt 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Mitführen oder Betreiben technischer Geräte, die dazu bestimmt sind, "Verkehrsüberwachungsmaßnahmen" — etwa Blitzer — anzuzeigen oder zu stören, eindeutig verboten. Dazu zählen klassische Radarwarner ebenso wie Navigationsgeräte mit einer solchen Funktion oder entsprechende Smartphone-Apps.
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Demnach darf ein solches Gerät nicht aktiv oder "betriebsbereit" im Auto mitgeführt werden. Ein Verstoß dagegen gilt bereits als Ordnungswidrigkeit. In der Konsequenz droht ein Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister.
Blitzerwarner für Fahrer und Mitfahrer tabu
Auch Geräte, die lediglich darauf hinweisen, dass irgendwo eine Messung stattfinden könnte, etwa via Datenbank oder sogenannten Community-Meldungen (innerhalb der Nutzergemeinschaft), fallen unter das Verbot — wenn sie während der Fahrt aktiv sind.
Wer erwischt wird, hat oft die gleiche Ausrede parat: "Ich nutze die App nicht, mein Beifahrer macht das." Doch seit einem Urteil des OLG Karlsruhe vom 20. Dezember 2022 (Az.: 2 ORbs 35 Ss 9/23) ist klar: Auch das zählt als Verstoß.
Entscheidend ist laut Gericht, dass der Fahrer sich die Warnung zunutze macht — etwa durch einen Blick auf das Display oder das Hören des Signals.
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Im konkreten Fall wurde der Fahrzeugführer zu einer Geldbuße verurteilt, auch wenn das Handy dem Beifahrer gehörte. Damit sind solche Warnsysteme im Auto — ob über Smartphone, Navigationsgerät oder externes Gerät — für alle Insassen tabu, solange das Auto gefahren wird.
Blitzerwarner: Was ist erlaubt — und wie schützt man sich legal?
Weiterhin erlaubt sind hingegen unverfängliche Informationsquellen, also:
- Radiomeldungen über Geschwindigkeitskontrollen (z. B. Verkehrs- oder Polizeiradios)
- Vorab-Recherche: Karten oder Online-Portale, die vor stationären Blitzerstandorten warnen, solange diese Infos vor der Fahrt abgerufen und nicht aktiv im Auto angezeigt werden
- Richtige Fahrweise: Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten und aufmerksam sein
Dies sind die legalen Wege, Bußgelder zu umgehen. Anders als automatische Warnsysteme sind sie ausdrücklich zulässig und bergen kein Risiko für Strafen.
Zukunft auf deutschen Straßen über 2025 hinaus: neue Technik, neue Kontrollmöglichkeiten?
Während sich Radarwarner und Warn-Apps immer größerer Beliebtheit erfreuen, dringen neue Technologien auf den Markt, mit denen Polizei und Kommunen dagegen vorgehen wollen: sogenannte "Handy-Blitzer" zum Beispiel, auch "Monocams" genannt. Sie werden ähnlich wie die Geräte zur Abstandskontrolle meist auf einer Brücke platziert und überwachen den Verkehr per Videoaufnahme.
Mithilfe solcher Kameras lässt sich erkennen, ob jemand beim Fahren das Handy in der Hand oder am Ohr hat. Mehr noch: Auch die verbotene Nutzung von Blitzer-Apps während der Fahrt lässt sich technisch so viel besser registrieren.
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Bislang gibt es bundesweit keinen flächendeckenden Einsatz dieser Systeme. Die erfolgreichen Ergebnisse erster Pilotprojekte in Teilen Deutschlands legen aber nahe, dass Behörden mit Blick in die Zukunft vermehrt auf solche Erfassungsmethoden setzen werden.
Für Autofahrer bedeutet das: Wer glaubt, den Blitzern mit der richtigen Technik ein Schnippchen schlagen zu können, wird sich künftig vielleicht auf dem Holzweg befinden.