Erste große Fahrt Fahranfänger im Ausland – das gilt bei Promille und Tempo
Für Fahranfänger gelten in Deutschland spezielle Regelungen. Doch auch wer zur Urlaubszeit als Neuling hinter dem Steuer ins Ausland fahren will, muss einiges beachten.

Berlin/München - Der Führerschein ist frisch in der Tasche , der Sommer ist da und es ist Zeit, mit dem Auto in die große weite Welt zu fahren. Ja, und zwar mit der Vorsicht, die zur geringen Fahrpraxis gehört und mit den Regeln des jeweiligen Urlaubs- und Transitlandes im Kopf. Denn nicht nur in Deutschland gelten für junge Leute und Fahranfänger spezielle Regeln, berichten der Auto Club Europa (ACE) und der ADAC.
Zur Erinnerung:
- In Deutschland gibt es beim erstmaligen Erwerb den Führerschein für die ersten zwei Jahre auf Probe. Man muss sich erst bewähren. I
- n dieser Probezeit etwa gilt - und auch grundsätzlich für alle Fahrer unter 21 Jahren - eine strikte Null-Promille-Grenze. Wer sich nicht daran hält, muss mit mindestens 250 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen.
- Zudem führen solche schwerwiegenden Verkehrsverstöße (sogenannte A-Verstöße) oder zwei weniger schwerwiegende (B-Verstöße) während der Probezeit zu einer Verlängerung auf insgesamt vier Jahre. Außerdem ist in diesen Fällen ein Aufbauseminar gesetzlich vorgeschrieben, so der ADAC.
- Allerdings gelten bei uns keine abweichenden Tempolimits – aber das Überschreiten des erlaubten Tempos wiederum kann - je nach Schwere - zu hohen Strafen führen.
Fahrpraxis und Alter spielen nicht nur beim Fahren eine Rolle
Und hier sind wir beim eingangs erwähnten Umstand, dass in anderen Ländern für junge Fahrer sowie Fahranfänger andere Regeln gelten können.
So etwa ist das begleitete Fahren ab 17 Jahren neben Deutschland nur noch in Österreich anerkannt, erläutert der ACE. Wie in Deutschland muss dazu die Prüfbescheinigung und ein Ausweisdokument mitgeführt werden. Und nur in Anwesenheit der eingetragenen Person darf gefahren werden.
Mietwagen kann man grundsätzlich auch als Führerscheinneuling buchen. Aber: Viele Vermieter fordern ein gewisses Mindestalter oder eine Zeitspanne, wie lang man bereits die Fahrleraubnis besessen hat. Daher gilt es, sich genau über die Bedingungen beim jeweiligen Anbieter zu informieren.
Folgendes gilt laut ACE und ADAC in beliebten Urlaubsländern in Bezug auf Tempolimits und Alkoholgrenzen – auch für deutsche Fahranfänger:
- Frankreich: Auch mit deutschem Führerschein gilt: In den ersten drei Jahren nach Erwerb muss man langsamer fahren: So ist auf Schnellstraßen maximal Tempo 100 (statt 110 km/h) und auf der Autobahn maximal Tempo 110 (statt 130 km/h) erlaubt.
- Italien: Anfänger unter 21 Jahren und alle, die ihren Führerschein weniger lang als drei Jahre besitzen, müssen eine Promillegrenze 0,0 einhalten. Ansonsten droht eine Geldstrafe von mindestens 165 Euro. Zudem gelten spezielle Tempolimits: Maximal 100 km/h (statt 130 km/h) auf Autobahnen und 90 km/h auf Schnellstraßen einzuhalten.
- Spanien: Wer hier als Fahranfänger unterwegs ist, muss während der ersten zwei Jahre eine Promillegrenze von 0,3 einhalten – ansonsten droht eine Geldbuße von mindestens 500 Euro.
- Österreich: Achtung, wer die zwei Jahre Probezeit in Deutschland abgeschlossen hat, muss in Österreich als Urlauber weiter noch vorsichtiger fahren. Denn hier gilt eine dreijährige Probezeit, unter die auch die Reisenden fallen. Zudem muss man eine Promillegrenze von 0,1 statt der üblichen 0,5 Promille beachten. Sanktionen beginnen bei 36 Euro und können bis zu 2.180 Euro reichen.
- Schweiz: In der Schweiz muss man mit weniger als drei Jahren Fahrpraxis die Promillegrenze von 0,1 berücksichtigen (ansonsten 0,5). Wer das nicht tut, muss mit mindestens 500 Schweizer Franken als Geldstrafe rechnen – aktuell rund 536 Euro.
- Niederlande: Hier liegt die Promillegrenze für Anfänger in den ersten fünf Jahren bei 0,2. Die Folge ansonsten: ein Bußgeld von mindestens 300 Euro.