1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Bedingungen für Anhängergespanne dann einfacher

Für Zugkombinationen muss neue Schlüsselnummer "96" in den Führerschein der Klasse B eingetragen werden Bedingungen für Anhängergespanne dann einfacher

30.11.2012, 01:17

Magdeburg (mid) l Beim Pkw-Führerschein der Klasse B vereinfacht die neue dritte EU-Führerscheinregelung die Bestimmungen für die Anhänger-Gespanne.

Ab dem 19. Januar 2013 dürfen bei Anhängern mit mehr als 750 Kilogramm zulässiger Gesamtmasse Zugkombinationen bis 3,5 Tonnen gefahren werden. Dabei werden die Werte des Zugwagens und des Trailers einfach addiert, die Stütz- und Aufliegelasten des Hängers werden jetzt nicht mehr berücksichtigt. Bislang durfte die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht gleich oder größer sein als das Leergewicht des ziehenden Fahrzeugs.

Wer schwere Hänger wie beispielsweise Caravans oder geräumige Pferdetransporter an den Haken nehmen will, muss sich zum Führerschein der Klasse B die neue Schlüsselzahl "96" eintragen lassen. Dann darf der Inhaber Zugkombinationen von mehr als 3,5 Tonnen bis maximal 4,25 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fahren. Voraussetzung ist allerdings eine theoretische und praktische Fahrschulung.

Für schwere Anhänger bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse ist wie bisher ein Führerschein der Klasse BE Voraussetzung. Wer darüber hinaus Anhänger über 3,5 Tonnen mit einem Zugfahrzeug der Klasse B ziehen will, benötigt die Fahrerlaubnisklasse C1E. Hier darf die zulässige Gesamtmasse des gesamten Gespanns zwölf Tonnen nicht überschreiten. Stets gilt: Die in den Fahrzeugpapieren vermerkte technisch zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs bleibt verbindlich.