Verwaltungsgericht Köln: Bundesnetzagentur darf die "11861" abschalten
Köln (dapd). Die von der Bonner Bundesnetzagentur angeordnete Abschaltung der Rufnummer "11861" ist rechtmäßig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln in einem gestern veröffentlichten Beschluss. Der Eilantrag eines Unternehmens gegen die Abschaltung der Rufnummer wurde damit abgelehnt.
Die "11861" war früher für Auskünfte der Deutschen Bahn genutzt worden. Zuletzt wurde unter der Rufnummer ein privater Auskunfts und Weiter- vermittlungsservice angeboten. Der Dienst kostete den Anrufer 1,99 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz.
Nach Angaben eines Gerichtssprechers hatte die Bundesnetzagentur unter anderem festgestellt, dass schon die vorgeschriebene Preisansage 1,47 Minuten dauerte. Zudem wurde die Nummer von dem Unternehmen im Internet zunächst ohne Preisangabe beworben. Die Bundesnetzagentur ordnete daher die Abschaltung der Rufnummer an.
Auch das Verwaltungsgericht befand, dass die Preisansage deutlich zu lang sei und dem Anrufer unzulässig hohe Kosten verursache. Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Ansage müsse deutlich kürzer gefasst werden.
Allerdings konnte das klagende Unternehmen mit seinem Eilantrag die von der Bundesnetzagentur geforderte Rückerstattung der bereits gezahlte Entgelte an die Verbraucher abwenden.
Dafür gibt es nach Ansicht der Kölner Richter keine gesetzlichen Grundlage. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. (AZ: 1 L 1908/10)