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Notarkammer Sachsen-Anhalt weist auf unterschiedliche Rahmenbedingungen hin Den Kauf einer Immobilie vorab gut überlegen

09.05.2014, 01:16

Magdeburg (vs) l Der Erwerb von Wohneigentum ist für viele Menschen die größte Investition in ihrem Leben - mit gravierenden Folgen, die im Vorfeld der Kaufentscheidung berücksichtigt werden sollten, rät die Notarkammer Sachsen-Anhalt.

Entscheidend ist dabei, für welche Zwecke die Wohnung erworben werden soll. Bei dem Erwerb eines Alterswohnsitzes sind andere Rahmenbedingungen zu beachten, als bei einem Objekt zur Kapitalanlage, rät Kirsten Hirche, Geschäftsführerin der Notarkammer.

Für Kapitalanleger spiele vor allem der Wiederverkaufswert und die langfristige Vermietbarkeit eine Rolle. Ist die Wohnung bereits vermietet, sollten sich Kapitalanleger den Mietvertrag genau ansehen, besonders mit Blick auf hinterlegte Mietkautionen und auf die Umlagefähigkeit von Nebenkosten. Mit dem Voreigentümer sollten außerdem die Fragen geklärt werden, ob der Mieter Investitionen geleistet hat und ob Rechtsstreitigkeiten anhängig sind.

Für Eigennutzer werden insbesondere die Lage der Wohnung, die Erreichbarkeit von Versorgungszentren sowie Freizeitmöglichkeiten den Ausschlag für den Erwerb einer Wohnung geben.

Bei einer bereits vermieteten Wohnung ist zu beachten, dass das bestehende Mietverhältnis durch den Kauf der Wohnung nicht endet, sondern auf den Käufer als neuen Eigentümer übergeht. Zwar besteht unter bestimmten Voraussetzungen eine Kündigungsmöglichkeit wegen Eigenbedarfs. Wenn der Mieter jedoch rechtlich gegen diese vorgeht, kann ein langer, nervenaufreibender und kostenintensiver Gerichtsprozess auf den Käufer warten.

Für beide Erwerbsmodelle gilt es, sich die laufenden Kosten und Verpflichtungen vor Augen zu halten, die bei Wohnungseigentum stets anfallen, rät Hirche. Durch den Erwerb einer Eigentumswohnung erwirbt man nicht nur die Wohnung, sondern auch einen Anteil am Gemeinschaftseigentum. Deren Instandhaltung muss von allen Eigentümern bezahlt werden, weshalb monatlich Hausgeld zu zahlen und eine Instandhaltungsrücklage für Reparaturen anzulegen ist. Diese laufenden Kosten müssen neben den Erwerbskosten und der Bankfinanzierung berücksichtigt werden.

Die potenziellen Käufer sollten sich außerdem die für die Eigentümergemeinschaft bestehenden Regelungen wie Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und Beschlusssammlung genau ansehen, denn diese gelten automatisch auch für den Erwerber.

www.notarkammer-sachsen-anhalt.de