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Rauchmelder sind seit 2009 in Sachsen-Anhalt Pflicht Der Piepton kann Leben retten

Von Franziska Ellrich 05.10.2013, 03:09

Magdeburg l Tödlich ist bei einem Brand in der Regel nicht das Feuer, sondern der Rauch. Bildet sich dieser in der Wohnung, schlagen Rauchmelder sofort Alarm, so dass sich die Bewohner noch rechtzeitig in Sicherheit bringen können. In jedem Schlaf- und Kinderzimmer sowie auf den Fluren sollte so ein Melder angebracht sein.

Das schreibt die Bauordnung von Sachsen-Anhalt vor. Im Dezember 2009 wurde die Rauchmelderpflicht eingeführt. Seitdem muss es in allen Neubauten Warnmelder geben. Alle alten Wohnungen müssen bis spätestens zum 31. Dezember 2015 mit Rauchmeldern nachgerüstet werden. In der Regel muss der Eigentümer die Melder anbringen. Die Wartung wird zumeist dem Mieter übertragen.

Dass der Rauchwarnmelder jederzeit betriebsbereit ist, kann überlebenswichtig werden. In einem AOK-Magazin heißt es: "Bis zu 40 Menschen kommen in Deutschland Monat für Monat durch Wohnungsbrände ums Leben." Oft würden die Opfer im Schlaf überrascht, denn auch der Geruchssinn schläft nachts.

Hinweise zur Montage

Die Warnmelder sollten mittig im Raum unter der Decke befestigt werden. Dabei sind keine zusätzlichen Leitungen notwendig - die Geräte werden per Batterie betrieben. Aus diesem Grund sollte bei Kauf auf Modelle mit Langzeitbatterien geachtet werden. Dann ist mit einer Lebensdauer von mindestens zehn Jahren zu rechnen. Wichtig: Den Batteriestatus und die einwandfreie Funktion des Melders regelmäßig kontrollieren.

Die Merkmale, die ein Rauchwarnmelder erfüllen muss, sind festgelegt. Achten Sie beim Kauf auf das CE-Zeichen und die Angabe EN 14604. Dann sollte mindestens 30 Tage, bevor die Batterie ausgetauscht werden muss, ein wiederkehrendes Warnsignal ertönen. Und der Melder muss einen Testknopf zur Funktionsüberprüfung besitzen.