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Nachbarschaftsstreit Der Schatten von Bäumen muss akzeptiert werden

16.06.2010, 04:50

Berlin ( rgm ). Schatten, die Bäume am Fahrbahnrand auf einem Grundstück werfen, sind zu akzeptieren. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin ( Az. 1 K 408 / 09 ) entschieden.

Wie die Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline unlängst berichtet, ging es in der gerichtlichen Auseinandersetzung um eine Ulme, die in knapp anderthalb Metern Entfernung von dem Anwesen ihre schattige Pracht entfaltete. Weil beim Einzug noch kein Straßenbaum vor seiner Wohnung stand, sah der gegen die Stadtplaner klagende Bewohner damit sein " schutzwürdiges Vertrauen " in grober Weise verletzt.

Dem wollte das Berliner Verwaltungsgericht aber nicht folgen. Die kommunale Pflanzung hielt die Mindestabstände des Nachbarrechts von 1, 50 Metern ein, so der Rechtsanwalt Dr. Dietmar Breer von der Deutschen Anwaltshotline.