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Heute anrufen Der Unterhalt für Kinder und frühere Partner

27.09.2011, 04:31

Ob Kinder, die studieren, oder getrennt lebende Partner – es gibt viele Situationen, in denen Unterhaltszahlungen fällig werden können. Wer hat Anspruch auf Unterhalt, wer muss Unterhalt zahlen? Wie erfolgt die Berechnung und wie lange besteht eine Unterhaltsverpflichtung? Was ändert sich beim Kindesunterhalt nach dem 18. Geburtstag und was bedeutet "Selbstbehalt"?

Diese und alle anderen Fragen zum Thema Unterhalt beantworten heute am Ratgeber-Telefon der Volksstimme die Fachanwälte für Familienrecht Olivia Goldschmidt (Magdeburg), Juliane Kister (Genthin) und Dirk Schultz (Stendal) sowie die Teamleiterin beim Jugendamt Stadt Magdeburg, Evelyn Lachmund.

Wählen Sie am heutigen Dienstag zwischen 10 und 12 Uhr die Nummer (0391) 532970.