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Transport Der Weihnachtsbaum muss richtig gesichert sein

11.12.2014, 01:15

Berlin (vs) l Rund 29 Millionen Weihnachtsbäume werden zum Fest in Deutschland verkauft. Die meisten Käufer transportieren den Baum per Auto nach Haus. Die Deutsche Verkehrswacht weist darauf hin, dass beim Transport mit dem Auto unbedingt die Ladungsvorschriften zu beachten sind.

Wer einen Kombi oder Van besitzt, kann den Christbaum im Kofferraum oder im Innenraum auf den zurückgeklappten Rücksitzen befördern. Der Baum darf weder die Sicht des Fahrers noch seine Bewegungsfreiheit einschränken. Der Baum liegt am besten mit der Spitze nach vorne im Wagen. Sinnvoll ist eine Fixierung mit Gurten, damit er in Kurven nicht verrutscht.

Der Baum darf hinten bis zu drei Meter überstehen, wenn der Weg zu seinem Bestimmungsort unter 100 Kilometer weit ist. Wer seinen Baum weiter transportiert, muss darauf achten, dass sich die Überstandlänge auf 1,5 Meter verringert. Ragt der Weihnachtsbaum mehr als einen Meter über die Rückstrahler hinaus, müssen Autofahrer das Baumende mit einer hellroten Fahne von mindestens 30 mal 30 Zentimetern Größe kennzeichnen. Möglich ist auch ein hellrotes Schild mit einem Durchmesser von mindestens 35 Zentimetern.

Bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen sind zusätzlich mindestens eine rote Leuchte und ein roter Rückstrahler maximal 90 Zentimeter über der Fahrbahnoberfläche anzubringen. Generell darf die Ladung weder die Fahrzeugbeleuchtung noch das Kennzeichen verdecken.

Beim Transport auf dem Dach wird der Christbaum mit der Spitze nach hinten transportiert, damit der Luftwiderstand gering ist und der Fahrtwind keine Zweige abbricht - am besten wird der Baum eingepackt transportiert. Als Halterung dienen Spanngurte, die mit einer festen Schleife um den Stamm befestigt werden.

"Der Baum darf selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen nicht verrutschen oder gar herunterfallen. Er ist sonst ein Sicherheitsrisiko für andere Verkehrsteilnehmer", rät Kurt Bodewig, Präsident der Deutschen Verkehrswacht (DVW). Bei einem Verstoß drohen ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt im Fahreignungsregister.