Anredeformen Die Crux mit adeligen Namen in der Zeitung
Anredeformen wie "Königliche Hoheit" haben keine rechtliche Grundlage mehr, ihr Gebrauch ist aber nicht verboten.
Der Magdeburger Rennverein durfte sich an seinem 110. Geburtstag im Glanz adeliger Namen sonnen. „Seine Königliche Hoheit Georg Friedrich Prinz von Preußen, der Chef des Hauses Hohenzollern und Ururgroßenkel des letzten deutschen Kaisers, Wilhelm II., wird bei uns zu Gast sein“, hatte der Verein schon vorab jubiliert. Auch „Seine Hoheit Prinz Eduard von Anhalt“ wurde neben „weiteren Vertretern des deutschen Adels“ in den Klatschspalten der Magdeburger Ausgabe der Volksstimme angekündigt.
Nun machen einen Renntag, erst recht einen Jubiläumsrenntag wie diesen, wohlklingende Namen ebenso aus wie die Hüte der Damen – neben dem Eigentlichen, den Pferderennen, natürlich. Vor lauter Euphorie sei die Volksstimme allerdings übers Ziel hinausgeschossen, so ein Leser. Da seien „rechtlich nicht haltbare Namen verwendet“ worden, kritisierte er und mutmaßte: „aus falsch verstandener Höflichkeit oder als Ausdruck einer diffusen Sehnsucht nach monarchischem Glanz“. Wie dem auch sei.
Der Leser hat natürlich recht mit seiner Bemerkung zur Verwendung der Adelsbezeichnungen. (Freilich hält sich die Klatschpresse, in dem Fall sogar die Klatschspalten der Volksstimme, kaum daran.) Das „Protokoll Inland der Bundesregierung“ des Bundesinnenministeriums verweist nämlich auf die Aufhebung aller adelsrechtlichen Privilegien durch die Weimarer Reichsverfassung. Die Adelsbezeichnungen wurden Bestandteil des Familiennamens. Der diesbezügliche Verfassungsartikel gilt als einfaches Bundesrecht weiter. Also muss es zum Beispiel heißen: Eduard Prinz von Anhalt. Das Protokoll hält auch fest: „Anredeformen wie ,Königliche Hoheit‘, ,Hoheit‘, ,Durchlaucht‘ und dergleichen haben keine rechtliche Grundlage.“ Sie seien nicht Namensbestandteil und dürften weder als solche noch als Berufsbezeichnung in die Personenstandsbücher eingetragen werden.
Da deren Gebrauch aber nicht verboten ist, konnte sich der Rennverein also getrost seiner Hoheiten erfreuen, in der Zeitung hätten diese Anredeformen freilich nicht unbedingt zu stehen brauchen.