Volksstimme-Telefonforum Dienst vermittelt schwerbehinderte Menschen in die Arbeitswelt
Auskunft zur Integration schwerbehinderter Menschen in die Arbeitswelt und zum Erhalt vorhandener Arbeitsplätze gaben gestern beim Volksstimme-Telefonforum Gabriele Knoll, Tobias Lösch und Thomas Kiesel vom Integrationsfachdienst Magdeburg / Stendal in Trägerschaft von "Der Weg" e.V. Anja Gildemeister notierte einige Fragen und Antworten.
Frage: Wer kann sich an den Integrationsfachdienst wenden?
Antwort: Alle anerkannten schwerbehinderten Menschen sowie von der Agentur für Arbeit Gleichgestellte können sich an den Integrationsfachdienst (IFD) wenden. Außerdem können sich Menschen an den IFD wenden, die von der Deutschen Rentenversicherung, Berufsgenossenschaften, Unfallversicherungen oder anderen Leistungsträgern als Rehabilitant anerkannt sind.
Frage: Was bedeutet Gleichstellung, und was bringt sie?
Antwort: Personen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber mindestens 30, können auf Antrag von der Agentur für Arbeit schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht behalten können.
Mit einer Gleichstellung erlangt man grundsätzlich den gleichen "Status" wie schwerbehinderte Menschen. Das bedeutet:
- besonderer Kündigungsschutz;
- besondere Einstellungs-/ Beschäftigungsanreize für Arbeitgeber durch Lohnkostenzuschüsse sowie Berücksichtigung bei der Beschäftigungspflicht;
- Hilfen zur Arbeitsplatzausstattung;
- Betreuung durch spezielle Fachdienste.
Gleichstellung bedeutet jedoch nicht Zusatzurlaub, unentgeltliche Beförderung und besondere Altersrente.
Frage: Wer kann die Gleichstellung beantragen? Wo und wie wird sie beantragt?
Antwort: Die Gleichstellung beantragen können Personen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40 (nachgewiesen durch einen Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes), die infolge ihrer Behinderung einen geeigneten Arbeitsplatz nicht erlangen oder nicht erhalten können.
Ein Antrag auf Gleichstellung kann formlos (mündlich, telefonisch oder schriftlich) durch den behinderten Menschen oder dessen Bevollmächtigten bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.
Frage: Kostet die Beratung beim IFD etwas?
Antwort: Die Leistungen des IFD sind kostenlos.
Frage: In welchen Bereichen ist der IFD tätig?
Antwort: Der IFD vermittelt arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte schwerbehinderte Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt. Wir begleiten auch schwerbehinderte Arbeitnehmer im Arbeitsleben (Sicherung der Arbeitsplätze oder Konfliktintervention). Des Weiteren sind wir in den Bereichen Ausgliederung aus den Werkstätten für behinderte Menschen und Übergang von der Schule in den Beruf tätig.
Grundsätzlich kann der IFD nicht in 1-Euro-Jobs oder in geringfügige Beschäftigungen (Mini-Jobs) vermitteln.
Frage: Mit welchen Behinderungen können sich Betroffene an den IFD wenden?
Antwort: Der IFD ist für alle Behinderungsarten zuständig. Im Bereich Hörbehinderter verfügen wir zusätzlich über speziell ausgebildete Fachkräfte mit Gebärdensprachkenntnissen.
Frage: Ich beziehe eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Kann der IFD für mich tätig werden?
Antwort: Ja, der IFD kann Sie bei der Suche nach einer sozialversicherungspflichtigen Teilzeitbeschäftigung unterstützen.
Frage: Ich habe ein mittelständisches Unternehmen, und unter meinen Angestellten ist ein schwerbehinderter Mitarbeiter. Ich bin oft unsicher, wie ich ihn einsetzen und was ich ihm zumuten kann. Kann ich mich als Arbeitgeber auch an den IFD wenden oder muss mein Angestellter selbst tätig werden?
Antwort: Der Integrationsfachdienst unterstützt Sie auch als Arbeitgeber, der schwerbehinderte, behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen beschäftigt. Wir können Ihnen helfen, Ihren behinderten Mitarbeiter so einzusetzen, dass er sein Leistungsvermögen gut ausschöpfen kann. Dafür gleichen wir die Anforderungen des Arbeitsplatzes mit den Fähigkeiten des Mitarbeiters ab. Wir können Ihnen Empfehlungen zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen und zum Umgang mit Ihrem behinderten Mitarbeiter geben.
Grundsätzlich unterstützen wir Arbeitgeber auch durch zielgerichtete Auswahl bei der Besetzung freier Arbeitsplätze durch geeignete Bewerber und helfen bei der Beantragung von Eingliederungszuschüssen, Arbeitsplatzausstattungen und anderen notwendigen Leistungen. Wir können auch die Einarbeitung neuer Mitarbeiter unterstützen und stehen dem Unternehmen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Frage: Ich bin 45 Jahre alt, leide unter MS, erhalte eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und würde gern wieder arbeiten. Wie kann ich mein Leistungsvermögen realistisch einschätzen? Können Sie mich beraten?
Antwort: Wenn Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten, liegt bei der Rentenversicherung ein Gutachten über Ihr Leistungsvermögen vor. Auskunft dazu gibt die Rentenversicherung oder der behandelnde Arzt.
Auf Grundlagen dieses Gutachtens kann der IFD Ihnen bei der Suche nach einem sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob helfen. Er bietet Unterstützung bei der Analyse Ihrer Fähigkeiten, Ihrer Belastbarkeit sowie bei der Optimierung der Bewerbungsunterlagen.
Frage: Nach einer psychischen Erkrankung empfiehlt mir mein Arzt jetzt, stufenweise wieder ins Arbeitsleben einzusteigen. Können Sie mir dabei helfen? Wie läuft das ab?
Antwort: Nach längerer Erkrankung sollte der berufliche Wiedereinstieg gut vorbereitet werden. Zusammen mit allen Beteiligten (Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Facharzt, Betriebsarzt, Krankenkasse) koordinieren wir die stufenweise Wiedereingliederung. Wir klären, ob Sie an Ihren bisherigen Arbeitsplatz zurückkehren können, ob es notwendig ist, dass Ihr Arbeitsplatz behindertengerecht ausgestattet wird oder ob eine innerbetriebliche Umsetzung zu empfehlen wäre.
Frage: Stimmt es, dass große Unternehmen schwerbehinderte Arbeitnehmer einstellen müssen?
Antwort: Das stimmt. Es gibt eine vorgeschriebene Quote zur Einstellung Schwerbehinderter für Betriebe mit mindestens 20 Mitarbeitern. Unternehmen, die diese Quote nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Über diese Ausgleichsabgaben wird zum Beispiel der Integrationsfachdienst finanziert.
Frage: Sollte ich meine Schwerbehinderung bei der Bewerbung und beim Vorstellungsgespräch erwähnen oder lieber nicht?
Antwort: Einschränkungen, die sich auf die angestrebte Tätigkeit auswirken, sollten Sie gegenüber dem Arbeitgeber offenlegen. Im Einzelfall bietet sich eine detaillierte Klärung dieser Frage mit dem IFD an.
Frage: Meine Tochter ist gehörlos und braucht im Arbeitsleben öfters einen Gebärdensprachendolmetscher. Gibt es dafür Zuschüsse?
Antwort: Ja, das ist möglich. Der IFD kann Ihnen dabei helfen, finanzielle Mittel für regelmäßige Gebärdensprachendolmetscher-Einsätze am Arbeitsplatz zu beantragen. Gelder können zu diesem Zweck aus der Ausgleichsabgabe durch das Integrationsamt finanziert werden.