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Ausgleichszahlungen erhöhen die Rentenansprüche Ehescheidung mit Folgen

19.10.2011, 04:25

Bad Homburg (dapd) l Wenn eine Ehe in die Brüche geht, gibt es oft Streit um die finanziellen Ansprüche der Ex-Partner. In der gesetzlichen Rentenversicherung ist dieses Problem sauber gelöst - durch den Versorgungsausgleich.

Die während der Ehezeit von beiden Partnern erworbenen Rentenansprüche werden zusammengezählt und anschließend durch zwei geteilt.

Der Partner, der während der Ehe die höheren Ansprüche erworben hat, muss einen Teil abgeben; wer weniger verdient und entsprechend geringere Ansprüche erworben hat, bekommt vom Ex-Partner einen Teil dazu.

Ende 2010 profitierten nach Analysen der gesetzlichen Rentenversicherer, die ihre-vorsorge.de vorliegen, mehr als 65 00 00 Ruheständler - überwiegend Frauen - von Rentenausgleichszahlungen. Durchschnittlich knapp 213 Euro in ihrer Rente stammten aus der Übertragung von Rentenansprüchen des ehemaligen Ehepartners. Umgekehrt musste etwa die gleiche Zahl von Rentnern Teile der Rente an den Ex-Partner abführen. Für mehr als 2600 Rentner lohnte sich der Versorgungsausgleich besonders: Ihre Rente von durchschnittlich knapp 385 Euro stammt nur aus Ausgleichszahlungen des Ex-Ehepartners.

Eine persönliche Beratung zu den Auswirkungen der Scheidung auf die eigene Rente und eine Broschüre zum Versorgungsausgleich gibt es kostenlos bei jeder Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die Broschüre kann auch am kostenlosen Servicetelefon (0800 1000-4800 bestellt werden und steht unter www.deutsche-rentenversicherung.de zum Herunterladen bereit.