Fahren auf Standstreifen Eine teure und gefährliche Abkürzung im Urlaubsstau
Hagen (dpa) l Wer beim Stau aus der Spur ausschert und auf dem Seitenstreifen weiterfährt, etwa um die nächste Autobahnausfahrt schneller zu erreichen, riskiert hohe Kosten. Beschädigen Übereilige dabei liegengebliebene Autos oder Fahrzeuge der Straßenmeisterei, müssen sie in der Regel für den gesamten Schaden aufkommen, warnt der Rechtsanwalt Jörg Elstner aus Hagen. Das gilt auch für Unfälle an Ausfahrten, erläutert der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht beim Deutschen Anwaltsverein (DAV).
Ist ein Autofahrer auf dem Seitenstreifen unterwegs und rammt ein Auto, das sich ebenfalls unberechtigt auf den Seitenstreifen begibt, müssten beide Fahrer sich den Schaden teilen. Doch auch bei unfallfreier Fahrt kann das Rasen auf dem Standstreifen teuer werden. Nach dem Bußgeldtatbestand "Seitenstreifen zum schnelleren Vorwärtskommen benutzen" kostet das den Fahrer 75 Euro und einen Punkt in Flensburg, erklärt Elstner. Die Polizei achte bei Staus auf Autobahnen verstärkt auf Übeltäter und ahnde die Verstöße konsequent.
Das Befahren des Seitenstreifens ist nur erlaubt, wenn die Polizei dazu auffordert oder ein Straßenschild dies ausdrücklich erlaubt, bekräftigt der TÜV Süd. Generell rät er von übereiltem Handeln in einem Stau ab. Verkehrssicher fährt, wer Abstand hält und aufmerksam bleibt. Wer oft die Spur wechselt, kommt nicht schneller ans Ziel. Das belegen laut TÜV Süd zahlreiche Studien.
Auch Umfahrungen von längeren Staus sind meist nicht vernünftig. Die Umfahrungsstraßen seien oft genauso verstopft, argumentiert der TÜV. Urlaubern rät er, am Dienstag oder Mittwoch zu starten. Dies seien die Tage mit dem geringsten Verkehrsaufkommen.