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Unterstützung für Berufsanfänger Fahrschulausbildung doch gefördert

Von Gudrun Oelze 30.08.2010, 15:24

Wenn Jessica Heinemann morgens ihre kleine Tochter in der Kita abgegeben hat, setzt sie sich ins Auto und fährt von ihrem Heimatdorf Büste zum Ausbildungsort und am Nachmittag wieder heim. Mit öffentlichen Verkehrsmitteln käme sie auch ganz gut hin und zurück, aber die Busfahrpläne passen nicht mit den Öffnungszeiten der Kindertagesstätte zusammen.

Mit dem Bus morgens um 6.20 Uhr würde sie es zwar bequem zum Unterrichtsbeginn um 8.10 Uhr schaffen, aber in die Kita kann sie ihre Tochter erst ab sieben Uhr bringen. Dort ist um 16 Uhr Feierabend. Der Bus vom Schulort fährt aber erst um 15.45 Uhr und dann hat Jessica Heinemann noch eine Stunde Fahrzeit vor sich. "Ich wäre also erst um 16.45 Uhr an der Bushaltestelle und gegen 17 Uhr in der Kita", teilte uns die junge Mutti mit. Die Erzieherinnen seien zwar flexibel, aber auf Dauer würde wohl niemand jeden Tag eine Stunde früher kommen und eine Stunde später gehen, und dann auch noch unbezahlt…

Dieses Problem besteht nur theoretisch, denn Jessica Heinemann kann ja inzwischen mit dem privaten Pkw fahren. Endlich, denn bis vor kurzem hatte sie noch keinen Führerschein.

Aus eigener Tasche konnte sich die Altenpflegerin in spe die Fahrstunden plus Prüfungsgebühren aber nicht leisten. "Mir wurden mündlich von der ARGE Stendal Zuschüsse zum Führerschein zugesichert. Daraufhin habe ich angefangen und stehe nun da, kann die Rechnungen nicht mehr zahlen und keine Prüfung machen", schrieb uns die junge Frau. Denn eine ARGE-Mitarbeiterin habe ihr am Telefon mitgeteilt, dass sie den Antrag leider ablehnen müsse. "Ich bin verzweifelt! Im August beginnt die Ausbildung, aber ohne Führerschein kann ich sie nicht machen…"

Warum wurde die mündliche Zusage nicht eingehalten?, fragten wir bei der Arbeitsgemeinschaft SGB II im Landkreis Stendal an. Dort änderte die Arge nach nochmaliger Prüfung des Sachverhaltes ihre Entscheidung.

Bis zum Abschluss der Führerscheinausbildung werden die notwendigen finanziellen Aufwendungen für Frau Heinemann gefördert, "so wie am 26. Juli telefonisch mit der Kundin abgesprochen und durch die ARGE dokumentiert. Somit ist ein erfolgreicher Abschluss der Prüfung aus finanzieller Sicht im gegenseitigen Einvernehmen mit der Kundin gewährleistet", wurde uns mitgeteilt.

Dabei handele es sich um eine Einzelfallentscheidung, die auf die besondere Situation der jungen Mutti zurückzuführen ist.

Diese schrieb uns wenig später, dass die zwei offenen Rechnungen der Fahrschule übernommen wurden und sie nun endlich zur Führerscheinprüfung könne. Im zweiten Anlauf bestanden, "läuft mit der Ausbildung alles super. Vielen Dank für die Hilfe!"