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Nach Ablehnung Falsche Anrede Diskriminierung?

28.03.2011, 04:53

Düsseldorf ( dapd ). Eine falsche Anrede im Ablehnungsschreiben ist kein Indiz für eine Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft. Das entschied jetzt das Arbeitsgericht Düsseldorf und wies damit die Klage einer Frau auf Schadenersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ( AGG ) zurück ( Urteil vom 9. März 2011, AZ : 14 Ca 908 / 11 ).

Die Klägerin mit Migrationshintergrund hatte sich erfolglos auf eine Stelle beworben. Die Frau war im Ablehnungsschreiben als " sehr geehrter Herr " angeredet worden und schloss daraus, dass ihre Bewerbung wegen ihres ausländischen Namens sofort aussortiert worden sei.

Die Richter am Arbeitsgericht Düsseldorf folgten dieser Argumentation nicht. Mindestens ebenso wahrscheinlich wie die behauptete diskriminierende Missachtung der Bewerbung sei ein " schlichter Fehler " bei der Bearbeitung des Schreibens, so die Begründung.