1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Familie
  6. >
  7. Warnung in Sachsen-Anhalt: Rückruf von Säuglingsnahrung

Liveticker

Warnung Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt Rückruf von Säuglingsnahrung: Warum Eltern sich nicht auf Aushänge im Supermarkt verlassen sollten

Wenn es um Säuglingsnahrung geht, zählt jede Information – und zwar schnell und gut sichtbar. Doch genau daran hapert es laut der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt bei einem aktuellen Rückruf von Säuglingsanfangsnahrung, die mit dem Giftstoff Cereulid belastet sein kann.

Von Franceska Rein 25.02.2026, 11:51
Nestlé ruft mehrere Marken für Säuglingsnahrung zurück.
Nestlé ruft mehrere Marken für Säuglingsnahrung zurück. (Foto: IMAGO/Zoonar)

Halle (Saale). Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt warnt vor unzureichenden Hinweisen auf Produktrückrufen im Einzelhandel, die Säuglingsnahrung großer Hersteller wie Nestlé und Danone betrifft.

Lesen Sie auch: Kontaminierter Sand - Woolworth ruft Spielzeug zurück

Hintergrund ist eine mögliche Belastung mit Cereulid. Das ist ein Giftstoff, der von dem Bakterium Bacillus cereus gebildet werden kann. Seit Anfang 2026 rufen die Unternehmen Nestlé und Danone in 60 Ländern Säuglingsnahrung zurück. In Deutschland betrifft dies vor allem die Marken Beba, Alfamino und Aptamil, Milupa Milumil.

Lesen Sie auch: "Stretch Squad"-Figuren Asbestgefahr und Gesundheitsrisiko! Action ruft in Sachsen-Anhalt Spielzeug zurück

Bei Säuglingen kann es zu Übelkeit, starkem Erbrechen, Durchfall und Bauchschmerzen kommen. In Frankreich werden zudem zwei Todesfälle geprüft, bei denen ein Zusammenhang möglich sein könnte.

Marktcheck in Sachsen-Anhalt: Aushänge fehlen oder sind kaum zu sehen

In einem nicht repräsentativen Marktcheck hat die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt 21 Supermärkte, Discounter und Drogerien besucht, um zu sehen, ob und wie Kundinnen und Kunden ausreichend informiert werden.

Das Ergebnis fällt ernüchternd aus: In drei Geschäften gab es gar keinen Hinweis, obwohl betroffene Marken im Sortiment waren. In 15 Märkten waren Aushänge nicht aktuell oder unvollständig. Nur drei Verkaufsstellen informierten vollständig und auf dem neuesten Stand.

Auffällig war auch die Platzierung: Häufig hingen Zettel im Kassenbereich oder am Ausgang – teils sogar versteckt in Heftern am Infoschalter.

Direkt am Regal fanden sich Hinweise nur in sechs Märkten, am Eingang in keinem. Alexander Heinrich von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt betont: „Die Rückrufe werden uneinheitlich, mehrheitlich unvollständig oder zum Teil überhaupt nicht umgesetzt. Somit können sich Verbraucher nicht darauf verlassen, im Handel hinreichend über Produktrückrufe informiert zu werden.“

Was Eltern jetzt tun können: Produkte prüfen und nicht auf Hinweise im Laden verlassen

Für Eltern heißt das: Nicht nur auf Aushänge im Laden vertrauen, sondern zu Hause die Chargenummer und Mindesthaltbarkeitsdatum prüfen und im Zweifel offizielle Warnkanäle nutzen, wie beispielsweise lebensmittelwarnung.de oder die Websites der Hersteller.

Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch ruft außerdem alle betroffenen Eltern dazu auf, sich zu melden, damit die Fälle dokumentiert und weiter verfolgt werden können.

Wichtig: Betroffene Nahrung nicht weiterverwenden. Wenn Babys Symptome zeigen oder sie als Eltern unsicher sind, sollte unbedingt ein Kinderarzt aufgesucht werden.