Finanzen: Die wichtigsten Fakten zur SEPA-Umstellung
Konsumenten können heutzutage Waren aus ganz Europa erwerben - Ländergrenzen werden hier nach und nach abgebaut. Europäische Zahlverfahren unterstützen diese Entwicklung mit einem einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Erfahren Sie hier, was sich hinter dem sogenannten SEPA verbirgt.
Auf den Euro folgt nun das SEPA (Single Euro Payments Area) Verfahren: Ab dem 1. Februar 2014 gilt ein einheitlicher Zahlungsraum, der Unternehmen den grenzüberschreitenden Geldtransfer erleichtern möchte. Die Umstellung auf SEPA wird sämtliche nationale wie internationale Lastschriften und Überweisungen betreffen. Voraussetzung: Sie werden innerhalb des europäischen Zahlungsraumes in Euro abgewickelt. Für Privatpersonen wird die Umstellung erst ab 2016 verpflichtend.
IBAN und BIC angeben
An der Single Euro Payments Area nehmen 33 Länder teil – die 28 EU-Staaten, die drei Länder des übrigen Europäischen Wirtschaftsraums sowie die Schweiz und Monaco. Die Länder müssen sich vor allem auf Änderungen in Bezug auf Lastschrift und Überweisungen einstellen. Statt der bislang verwendeten Kontonummer und Bankleitzahl benötigt man für eine SEPA-Überweisung IBAN und BIC. So wird das Konto eindeutig bestimmt. Außerdem wird die europaweite Gutschrift in Zukunft innerhalb eines Geschäftstages überwiesen.
Dank SEPA kann auch das Lastschriftverfahren ab 2014 grenzüberschreitend genutzt werden. Dabei gelten neue Regeln für die Einzugsermächtigung als auch das Abbuchungsverfahren. Die bisher verwendete Einzugsermächtigung wird in eine SEPA-Basis-Lastschrift umgewandelt. Voraussetzung für den Einzug per SEPA-Lastschrift ist das SEPA-Lastschriftmandat. Es ermächtigt den Zahlungsempfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungspflichtigen einzuziehen. Das Abbuchungsverfahren wird unter der Bezeichnung SEPA-Firmen-Lastschrift laufen. Der Zahlungspflichtige darf hier kein Verbraucher sein. Außerdem muss der Zahlungspflichtige der Abbuchungsermächtigung zustimmen.
Gläubiger-Identifikationsnummer identifizieren Mandat
Aber aufgepasst: Für jedes SEPA-Lastschriftmandat muss ein Unternehmen eine eindeutige Mandatsreferenz vergeben. Diese ist bei allen SEPA-Lastschriften anzugeben. In Verbindung mit einer Gläubiger-Identifikationsnummer, die man kostenfrei bei der Deutschen Bundesbank beantragen kann, wird somit jedes Mandat eindeutig identifiziert.
Unternehmen und Privatpersonen, die Probleme bei der SEPA-Umstellung haben, können sich an Banken oder ihren Steuerberater wenden. Diese werden zunächst prüfen, inwieweit man selbst von der Umstellung betroffen ist. In jedem Fall müssen die neuen Daten zur Identifikation des Bankkontos (BIC und IBAN) dort hinzugefügt werden, wo bisher Kontonummer und Bankleitzahl angegeben wurden. Umgekehrt müssen die neuen Kontoinformationen der Lieferanten und sonstigen Zahlungsempfänger bekannt sein.