1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Finanzen
  6. >
  7. Kündigung, Wechsel und Co.: Frühjahrsputz fürs Konto: Jetzt Abos und Verträge checken

EIL

Kündigung, Wechsel und Co. Frühjahrsputz fürs Konto: Jetzt Abos und Verträge checken

Monat für Monat Geld für etwas zahlen, das Sie gar nicht mehr nutzen? Unnötig. Doch manche Abos geraten eben auch mal aus dem Blick. Darum kann es sich lohnen, auszusortieren.

Von dpa 06.05.2025, 14:03
Bei lange laufenden Abos oder Verträgen kann Treue schnell zur Kostenfalle werden.
Bei lange laufenden Abos oder Verträgen kann Treue schnell zur Kostenfalle werden. Daniel Reinhardt/dpa/dpa-tmn

Potsdam - Hier 9,99 Euro, dort 17,99 Euro: Werden Ihnen Monat für Monat Gebühren für Streamingdienste oder das Fitnessstudio abgebucht, von denen Sie kaum noch wissen oder das Sie nicht mehr nutzen? Oder haben Sie schon seit zig Jahren denselben Handyvertrag? 

Dann wird es mal Zeit für einen Frühjahrsputz bei den Verpflichtungen. Denn gerade bei lange laufenden Abos oder Verträgen kann Treue schnell zur Kostenfalle werden, teilt die Verbraucherzentrale Brandenburg mit.

Verbraucherschützerin Michèle Scherer rät daher allen, „regelmäßig bestehende Abos zu überprüfen und zu schauen, welche Verträge sie noch benötigen und ob es nicht bessere Angebote auf dem Markt gibt“. Um einen Überblick darüber zu bekommen, wofür man regelmäßig Geld ausgibt, kann der Blick auf den Kontoauszug helfen.

Kündigungsbutton vereinfacht Prozedere

Werden bestimmte Verträge nicht mehr benötigt oder soll ein neuer, günstigerer Anbieter her, muss für die Kündigung die aktuelle Laufzeit des Vertrags beachtet werden. Abo-Verträge laufen häufig 12 bis 24 Monate. Nach Ende der Laufzeit können zumindest Mobilfunk-, Festnetz- oder Internetverträge jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Gleiches gilt für sämtliche anderen Abo-Verträge auch, sofern sie erst ab März 2022 bestehen. 

Häufig können Kündigungen bequem und einfach über einen gut sichtbaren Kündigungsbutton auf der Webseite des jeweiligen Anbieters eingereicht werden. Bei online abgeschlossenen Verträgen ist diese Option gesetzlich vorgeschrieben. Fehlt der Kündigungsbutton unrechtmäßig oder ist er fehlerhaft umgesetzt, könnten Verbraucherinnen und Verbraucher ihren Vertrag sogar jederzeit und ohne Einhaltung einer Frist kündigen, sagt Scherer.

Um zu vermeiden, dass sich Abos, Probeabos und sonstige Verträge automatisch verlängern, empfiehlt die Verbraucherzentrale Brandenburg, diese immer rechtzeitig zu kündigen - im Idealfall schon unmittelbar nach Abschluss eines Vertrags. Ansonsten kann es sinnvoll sein, eine Erinnerung für den nächsten Kündigungstermin einzurichten.