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Zahlungsrückstände vermeiden Immobilienkredit in Gefahr: Wann droht Zwangsversteigerung?

Bei der Immobilienfinanzierung bereits eine Rate im Rückstand? Dann sollten Eigentümerinnen und Eigentümer schleunigst reagieren - andernfalls drohen ernsthafte Konsequenzen. Was jetzt hilft.

Von dpa 27.01.2026, 00:05
Stück für Stück zum Eigenheim: Mit einer Immobilienfinanzierung ist das möglich. Werden die Raten allerdings nicht wie vorgesehen gezahlt, kann es schnell ungemütlich werden.
Stück für Stück zum Eigenheim: Mit einer Immobilienfinanzierung ist das möglich. Werden die Raten allerdings nicht wie vorgesehen gezahlt, kann es schnell ungemütlich werden. Christin Klose/dpa-tmn

Düsseldorf - Geraten Sie bei der Begleichung ihrer Darlehensraten Monat für Monat mehr unter Druck? Wer in einer schwierigen finanziellen Situation steckt, sollte möglichst zügig das Gespräch mit dem finanzierenden Kreditinstitut suchen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden - zum Beispiel die Herabsetzung der Tilgung. Darauf weisen die Verbraucherzentralen NRW und Hessen hin. Andernfalls kann es passieren, dass die Immobilie unter den Hammer gerät - und zwar überraschend schnell.

Grundsätzlich kann die Bank oder Sparkasse einen Immobilienkredit kündigen, sobald Schuldnerinnen und Schuldner mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten in Rückstand sind. Die Höhe des Rückstands muss dafür zusätzlich mindestens 2,5 Prozent des ursprünglichen Darlehensbetrags ausmachen. 

Bevor das finanzierende Institut allerdings die Kündigung ausspricht, muss sie Eigentümerinnen und Eigentümern eine Mahnung zukommen lassen. Den Verbraucherschützern zufolge bleibt Betroffenen dann zwei Wochen Zeit, den Rückstand zu begleichen.

Können sie das Geld in dieser Zeit nicht aufbringen, kann die Bank umgehend von ihrem Pfandrecht an der Immobilie Gebrauch machen, das ihr die ins Grundbuch eingetragene Grundschuld zusichert. Dann wird für die Immobilie eine Zwangsversteigerung eingeleitet, damit die Bank das geliehene Geld zurückerhält.