Gezielt gespart Schulkosten: Was kann von der Steuer abgesetzt werden?
Neues Schuljahr, neue Kosten - da könnte es hilfreich sein, die Materialkosten einfach von der Steuer abzusetzen. Doch ist das überhaupt möglich?

Neustadt - Mit dem Start eines neuen Schuljahres kommen auch immer wieder Kosten auf Familien zu. Neue Stifte, Hefte, Bücher und noch vieles mehr - da häufen sich auch kleinere Beträge schnell an. Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) klärt auf, welche Schulkosten bei der Steuer abgesetzt werden können.
Schulmaterialien können generell nicht abgesetzt werden. Die Begründung: Laut dem Steuerrecht werden diese Kosten bereits durch das Kindergeld, den Kinderfreibetrag und den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA) ausgeglichen, erklärt der VLH. Wer trotzdem etwas sparen möchte, kann schauen, ob es die Bücher zum Ausleihen gibt.
Schulgeld kann abgesetzt werden
Wer das Kind auf eine Privatschule schickt, muss Schulgeld zahlen. Die gute Nachricht: Ein Teil des Geldes kann von der Steuer abgesetzt werden. Jährlich können 30 Prozent des Schulgeldes bis hin zu einer Summe von 5.000 Euro als Sonderausgaben abgesetzt werden. Kosten, die neben dem Schulgeld anfallen, wie etwa Verpflegung oder Unterkunft in einem Internat, zählen jedoch nicht dazu.