Reisemangel Geschmackloser Sketch
München (dapd). Ein geschmackloser Sketch bei einer Hotelaufführung kann ein Reisemangel sein und einen Anspruch auf Entschädigung des Urlaubers nach sich ziehen. Das geht aus einem gestern veröffentlichten Urteil des Amtsgerichts München hervor (Az: 281 C 28813/09). Im konkreten Fall hatten Animateure in Ägypten bei einem Sketch über Grüße verschiedener Völker den linken Arm gehoben, laut "Heil" gerufen und waren im Stechschritt aufeinander zu marschiert. Danach habe im Zuschauerraum Stille geherrscht, der Kläger und seine Frau hätten sich unwohl gefühlt.
Dies stellt nach Auffassung des Gerichts einen Reisemangel dar, da es ein wesentliches Element eines Urlaubs sei, sich als Gast wohlzufühlen und gastfreundlich behandelt zu werden. Der Kläger habe aber das Gefühl bekommen, als Deutscher nicht willkommen zu sein. Dies habe seine Reise beeinträchtigt. Da die Aufführung kurz vor Ende des Urlaubs stattfand, bekam er nur 34,35 Euro zugesprochen.