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Seit Mai gelten neue Bestimmungen Gestärkte Väterrechte

12.06.2013, 01:23

Schleswig (dpa) l Unverheiratete Väter können für ihr Kind das gemeinsame oder alleinige Sorgerecht beantragen - seit Mai auch gegen den Willen der Mutter. Nach bisheriger Gesetzeslage war das nur möglich, wenn die Mutter einverstanden war. Will die Mutter kein gemeinsames Sorgerecht akzeptieren, kann der Vater nun einen Antrag beim Familiengericht stellen. Dafür reicht es, ein formloses Schreiben per Post an das Gericht zu schicken. Fristen gebe es keine zu beachten, erläutert die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Das Familiengericht muss dem Antrag stattgeben, wenn keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen - zum Beispiel, dass das Wohl des Kindes in Gefahr ist. Grundsätzlich wird zunächst aber davon ausgegangen, dass es dem Kind dient, wenn beide Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben.

Ledige Väter können außerdem das alleinige Sorgerecht beantragen, ohne dass die Mutter zustimmt. Auch das war bisher nur in Ausnahmefällen möglich - oder wenn die Mutter einverstanden war. Voraussetzung dafür ist, dass eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und dass die Übertragung auf den Vater für das Wohl des Kindes am besten ist.