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Stefan Gelbhaar Grüner fordert Extra-Urlaub für radelnde Arbeitnehmer

Wer den Arbeitsweg auf dem Fahrrad zurücklegt, sollte nach Ansicht eines Grünen-Bundestagsabgeordneten einen extra Urlaubstag bekommen. Der ADFC ist von der Idee angetan, verweist aber auf wichtigere Probleme.

28.08.2019, 16:50

Berlin (dpa) - Einen Tag mehr Urlaub fürs tägliche Strampeln? Nach Auffassung des Grünen-Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar sollten alle mit einem zusätzlichen Urlaubstag belohnt werden, die mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren.

"Ein zusätzlicher Urlaubstag für Radfahrende ist gerecht", sagte der 43-Jährige den Zeitungen "Bild" und "B.Z.". Denn Radfahrer würden dank der Bewegung seltener krank. Zudem würden so "mehr Menschen dazu motiviert, mit dem Fahrrad zur Arbeit zu kommen".

Experten sind sich grundsätzlich einig, dass mehr Bewegung gesundheitsfördernd ist. Eine Studie aus den Niederlanden zeigte 2009, dass Arbeitnehmer, die auf das Rad umsteigen, im Schnitt einen Tag pro Jahr weniger krank sind.

Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) findet den Vorschlag von Gelbhaar "ganz hübsch". Wer mit dem Rad zur Arbeit fahre, tue der Gesellschaft einen Gefallen und spare dem Arbeitgeber Kosten, sagte Sprecherin Stephanie Krone. "Was wir aber dringender fordern, ist mehr Platz für gute Radwege!" Dann würden auch mehr Menschen den Arbeitsweg auf dem Fahrrad zurücklegen.

Die Gewerkschaft Verdi verwies ebenfalls auf dringlichere Probleme. Für Gelbhaars Vorstoß gebe es "keine zwingende Logik", erklärte Sprecherin Daniela Milutin. "Eine bessere Logik wäre, den ÖPNV kostenfrei zu stellen, damit mehr Menschen auf das Auto verzichten." Zudem sollten Milutin zufolge Fußgänger und Radfahrer in Städten öfter Vorrang gegenüber Autos haben.

Die Krankenkasse DAK-Gesundheit erklärte, dass gesundheitsförderliches Verhalten wie Radfahren grundsätzlich begrüßenswert sei. "Es stärkt die körperliche Fitness und ist außerdem klimafreundlich", erklärte Sprecher Florian Kastl. Ähnliches gelte aber selbstverständlich auch für Fußgänger. Es sei den Arbeitgebern überlassen, sportliche Betätigung zu belohnen - ob mit einem zusätzlichen Urlaubstag oder anderweitig.