1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Gutschein für neue Waschmaschine

Jobcenter Gutschein für neue Waschmaschine

Sei Monaten ist die Waschmaschine einer Magdeburgerin defekt. Das Jobcenter hatte der alleinerziehenden Mutter ein Darlehen verweigert.

Von Gudrun Oelze 22.11.2015, 23:01

Die SGB-II-Behörde verlange von der Magdeburgerin, berichtete die Frau dem Leser-Obmann, Geld vom angeblichen „Vermögen“ ihrer Kinder für den Kauf einer neuen Waschmaschine zu nutzen. Immerhin, so die Behörde, gebe es in diesem Fall ja zwei Bausparverträge …

Die existierten tatsächlich einmal, wurden aber schon längst gekündigt, weil Mutter und Kinder das Geld anderweitig benötigten. „Kann das Jobcenter nun von mir verlangen, dass ich (wenn überhaupt vorhanden) das Ersparte von meinen Kindern dafür verwenden muss?“, fragte die besorgte Mutter.

Die eindeutige Antwort eines Behördensprechers: „Nein, Vermögen minderjähriger Kinder muss dafür nicht eingesetzt werden.“ Grundsätzlich aber dürfe das Jobcenter nur in einzelnen Fällen Darlehen bewilligen – und zwar nur, wenn ein unabweisbarer Bedarf besteht, wie beim notwendigen Ersatz einer defekten Waschmaschine. „Und wenn dieser Bedarf nicht anderweitig gedeckt werden kann, zum Beispiel durch günstigere Gebrauchtwaren oder durch Finanzierung der Anschaffung aus verfügbarem Schonvermögen.“

Zum Einsatz eventuellen (Schon)Vermögens minderjähriger Kinder teilte das Jobcenter mit: Nur wenn es um den Bedarf des minderjährigen Kindes geht und für dessen Deckung ein Darlehen beantragt wurde, muss dafür zunächst das Kindes-Vermögen – wie auch das seiner Eltern – genutzt werden.

Im konkreten Fall prüfte das Jobcenter nun nochmals, ob unsere Leserin über Vermögen verfügt, das sie anstelle eines Darlehens für den Kauf einer Waschmaschine einsetzen kann.

Sie sollte drei Kostenvoranschläge für Waschmaschinen einreichen und Belege über das Eigentum ihrer minderjährigen Kinder an den Bausparverträgen sowie für den Verbrauch der Vermögen vorlegen. Nachdem dies erfolgt war, bekam die Magdeburgerin Post vom Jobcenter: „Sie teil- ten mir mit, dass der Ablehnungsbescheid aufgehoben sei und ich einen Gutschein für eine Waschmaschine in Darlehensform bekommen werde.“