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Haustürgeschäfte Hartnäckig bleiben und nicht zahlen

Eine Firma aus Rheinland-Pfalz macht den Blick auf das eigene Haus mit Luftbildern möglich. Es hat aber auch Nachteile.

Von Gudrun Oelze 12.08.2018, 23:01

Magdeburg l Es war ein schöner Juni-Sonntagabend, als man an einer Gartentür im Salzlandkreis die Grundstücksbesitzer zur Unterschrift unter einen Vertrag drängte, mit dem sie ein Luftbild ihres Hauses kauften. Weil sie das aber eigentlich gar nicht wollten, widerriefen sie am nächsten Morgen per Mail und später mehrfach per Fax und auch per Post dieses Haustürgeschäft. Der „Vertragspartner“ reagierte darauf erst nach einigen Wochen mit dem Einwand, dass ein Widerruf in diesem Fall gar nicht möglich sei, weil hier das gesetzliche Mängelhaftungsrecht gelte.

„Können Sie mir raten, wie wir uns verhalten soll?“, fragten die Betroffenen dann den Leser-Obmann. Hartnäckig auf ihrem Widerrufsrecht bestehen und keinesfalls zahlen, empfiehlt Heidi Lange von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. In deren Magdeburger Beratungsstelle ist die Firma S.P. Luftbild GmbH nicht unbekannt und Betroffene sollten sich von der Firma nicht einschüchtern lassen, meint sie.

Die Verbraucherschützer wissen von Betroffenen, denen die Firma das Widerrufsrecht verweigerte, wenn diese den an der Haustür abgeschlossenen Vertrag bereuten. Immerhin kosten solche Luftbildabzüge oft zwischen 300 und 400 Euro, berichtet Heidi Lange und informiert über ein Urteil des Landgerichtes Potsdam, laut dem die Firma aus Dattenberg (Rheinland-Pfalz) bei sogenannten Haustürgeschäften über die Anfertigung eines Luftbildabzuges den Verbrauchern ein Widerrufsrecht einräumen muss. Das gelte immer dann, wenn die Aufnahmen schon im Vorfeld und ohne Auftrag des jeweiligen Kunden gefertigt wurden.

Das Nichtgewähren des Widerrufsrechts widerspreche gesetzlichen Vorschriften, die es bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen – also bei sogenannten Haustürgeschäften – geschlossenen wurden, in der Regel einräumen. „Ein Ausschluss des Widerrufsrechts ist zwar grundsätzlich möglich, wenn Waren individuell auf Wunsch des Kunden angefertigt werden“, räumt Verbraucherberaterin Lange ein. Fertigt eine Firma jedoch wie im vorliegenden Fall Luftbilder von Häusern und Grundstücken ohne Auftrag des Verbrauchers und bietet diesem im Anschluss lediglich den Erwerb von Bildabzügen an, liege keine individuelle Anfertigung auf Wunsch des Kunden vor. Vielfach so geschehen auch in Ostsachsen, wo die S.P. Luftbild GmbH an der Haustür Luftbilder von Häusern und Grundstücken anbot.

Die Mitarbeiter der Firma zeigten den Bewohnern kleine Abzüge der bereits erstellten Bilder, die später lediglich vergrößert und fototechnisch bearbeitet wurden. Auf dem Auftragsformular der Firma fand sich der Hinweis, dass ein Widerruf ausgeschlossen sei, da die Bilder individuell angefertigt seien, berichtet Heidi Lange. Trotz einer Abmahnung änderte das Unternehmen sein Verhalten nicht, so dass die Verbraucherzentrale Sachsen dagegen Klage einreichte.

Das Urteil des Landgerichtes Potsdam vom 10.2.2016 (AZ: 2O 429/14), das dem Unternehmen diese Praxis untersagte, ist rechtskräftig, was unsere Leserin sehr beruhigend findet. Sie will weiterhin auf ihrem Widerrufsrecht beharren und vor allem auch andere für solche Fälle gewarnt wissen. Sie fragt sich zudem, ob derartige Aufnahmen überhaupt erlaubt sind.

Ihr wurden einige Luftbilder aus der Nachbarschaft gezeigt, auf denen Personen in verschiedenen Situationen in ihrem Garten zu sehen waren. „Es kann da schon sehr die Intimsphäre verletzt werden ...“, gibt die Frau zu bedenken.