Erbrecht Hat die zweite Cousine Anspruch auf Pflichtteil?
Ich bin verwitwet, habe keine Kinder. In einem Testament habe ich eine Cousine zur Alleinerbin eingesetzt. Hat meine zweite Cousine nach meinem Tod ein Pflichtteilsrecht? Es antwortet Steffen Kiupel, Geschäftsführer der Notarkammer Sachsen-Anhalt.
Nein, Ihrer zweiten Cousine steht kein Pflichtteilsanspruch zu. Der Erblasser kann durch eine letztwillige Verfügung, hier durch Testament, seine Erben bestimmen. Weicht diese Verfügung von der gesetzlichen Erbfolge ab, sichert das Pflichtteilsrecht einem im Gesetz konkret festgelegten Personenkreis eine Mindestbeteiligung am Nachlass zu, den Pflichtteil. Pflichtteilsberechtigt sind die Abkömmlinge des Erblassers, sein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner sowie seine Eltern; letztere jedoch nur, wenn der Erblasser keine Abkömmlinge hinterlässt. Der Pflichtteilsanspruch ist ein Geldanspruch in Höhe des hälftigen Wertes des gesetzlichen Erbteils, der dem Pflichtteilsberechtigten entzogen wurde. Er entsteht mit dem Erbfall und kann vom Pflichtteilsberechtigten geltend gemacht werden. Der Anspruch richtet sich gegen den/die Erben.