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Haus und Garten Woran erkennt man Asbest und welche Bestimmungen gelten bei der Sanierung?

Wer sanieren will, muss sich oft mit dem Thema Asbest auseinandersetzen. Welche Arbeiten selbst erledigt werden können und welche Profis übernehmen müssen, erfahren Sie hier.

Von Arne Birger Jeske Aktualisiert: 07.11.2023, 15:34
Die grauen Asbestwellplatten sind vielen Menschen bekannt und auch heute noch weit verbreitet. Durch Alterung, Beschädigung und Wettereinflüsse stellen die Platten ein Gesundheitsrisiko dar.
Die grauen Asbestwellplatten sind vielen Menschen bekannt und auch heute noch weit verbreitet. Durch Alterung, Beschädigung und Wettereinflüsse stellen die Platten ein Gesundheitsrisiko dar. Foto: IMAGO / NurPhoto / Symbolbild

Magdeburg - In Deutschlands Häusern, Wohnungen und Kleingärten schlummert im Verborgenen oft noch ein gefährlicher Baustoff, der für das bloße Auge nicht sofort zu erkennen ist: Asbest.

Die mikroskopisch kleinen Mineralfasern werden durch Produktalterung oder Zerstörung freigesetzt und so von Menschen unbemerkt eingeatmet. Die Fasern können vom Körper nicht abgebaut werden, zerstören das Lungengewebe und verursachen unter anderem Krebs. Seit 1993 sind Asbestprodukte in Deutschland und seit 2004 in der gesamten EU verboten.

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Woran erkennt man Asbestprodukte

Asbestprodukte lassen sich oft nicht sofort mit dem bloßen Auge erkennen. Merkmale können eine fasrige Struktur und eine graue, blaugraue, braun-graue oder grünlich-graue Färbung sein. Allerdings lassen sich Asbestprodukte am ehesten erfassen, wenn die Fasern bereits an beschädigten Stellen sichtbar sind.

Freiliegende Asbest-Zementplatten, bei denen die Fasern austreten und sichtbar sind.
Freiliegende Asbest-Zementplatten, bei denen die Fasern austreten und sichtbar sind.
Foto: IMAGO / Scanpix

Ein weiteres wichtiges Indiz für Asbestprodukte ist der Herstellungszeitraum. Die Hochphase der Asbestproduktion galt von 1960 bis Anfang der 90er Jahre. Die Mineralfaser wurde dabei in über 3500 Produkten verwendet. Unter anderem in Dach- und Fassadenplatten, Dämmstoffen, Beton, Lüftungsrohren, Isolationsmaterialien, Leichtbauplatten Nachtspeicheröfen oder alten Elektrogeräten.

Asbest: Unterschiedliche Gefahrenquellen

Man unterscheidet in der Produktpalette zwischen schwach-und festgebundenem Asbest, sowie Asbest in Reinform. In Produkten wie Spritzasbest, in denen Asbest schwach gebunden ist, werden die Asbestfasern durch Erschütterung und Alterung leichter freigesetzt.

In fest gebundenen Produkten, wie Wellplatten, Fassadenplatten oder Fallrohren gelangen die Fasern erst durch Oberflächenalterung oder Beschädigung in die Umwelt. Reine Asbestfasern wurde in Kaminen und Öfen als Asbestschnüre zum Abdichten genutzt.

Sofern man sich nicht sicher ist, ob man Asbestprodukte vor sich hat, gilt es das Umweltamt oder einen Fachexperten zu kontaktieren. Es müssen Proben von dem Material genommen und im Labor untersucht werden. So lange die Ergebnisse nicht vorliegen, dürfen auf der Baustelle keine weiteren Arbeiten stattfinden.

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Welche Arbeiten mit Asbest dürfen Privatpersonen gesetzlich selber ausführen?

Laut Gesetz dürfen Privatpersonen nur leichte Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an festgebundenen Asbestprodukten ausführen. Asbesthaltige Gartenlauben-Dachplatten oder Außenwandbekleidungen können deswegen auch von Privatpersonen entfernt werden.

Hierbei dürfen die Produkte auf keinen Fall beschädigt werden, denn so gelangen die Fasern in großer Menge in die Atemluft. "Verboten sind alle Arbeiten, bei denen die Produkte zerstört oder mechanisch bearbeitet werden (bohren, sägen, schleifen, fräsen, brechen oder zerschlagen)" erklärt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) hierzu. 

Nach der vorsichtigen Arbeit müssen die unbeschädigten Asbestplatten und Außenwandbekleidungen umgehend in den dafür vorgesehenen Big Bags zur nächsten, dafür zuständigen Schadstoffdeponie gebracht werden.

Wenn bei den Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten doch Schäden an den Asbestprodukten entstehen, so haften Privatpersonen komplett. Darüber hinaus sind alle weiteren Arbeiten an Asbestprodukten und vor allem die Lagerung für Privatpersonen verboten und strafbar.

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Welche Schutzmaßnahmen müssen beachtet werden?

Wer als Privatperson Asbestprodukte entfernen will, muss sich dabei an die Regelungen und Schutzmaßnahmen halten, die auch für Fachbetriebe verpflichtend sind. Jede Arbeit darf nur unter dem Einhalten der Technischen Regel für Gefahrstoffe 519 stattfinden.

Professionelle Firmen müssen außerdem über eine entsprechende Zulassung, das ausgebildete Personal und sicherheitstechnischen Voraussetzungen verfügen. 

Mitarbeiter, die oft mit Asbestresten in Berührung kommen, tragen spezielle Atemschutzmasken (FFP2 oder FFP3), Handschuhe, Schutzbrillen und Einweg-Schutzanzüge (Klasse 5). Diese kann man in speziellen Shops oder Baumärkten kaufen und sind auch für Privatpersonen verpflichtend.

Profis auf einer Baustelle in Schutzmontur bei der Arbeit.
Profis auf einer Baustelle in Schutzmontur bei der Arbeit.
Foto: IMAGO / Funke Foto Services

Sofern bei den Arbeiten Baustaub entsteht, muss dieser mit einem Industriestaubsauger der Klasse H, mit spezieller Asbestzulassung, abgesaugt werden. "Heute besteht im Wesentlichen bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten vor allem die Gefahr einer Belastung durch Asbeststäube", erklärt die Pressestelle der DGVU dazu. Deswegen wird der Einsatz dieser Staubsauger auch für Privatpersonen zwingend empfohlen.