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Laute Nachbarn, laute Straße? Schallschutz für Mieter: So wird Ihre Wohnung ruhiger

Nächtlicher Verkehrslärm, laute Nachbarn und Hammerschritte: Wie Sie mit cleveren Tricks und Möbeln für mehr Ruhe in Ihrer Wohnung sorgen können.

Von Evelyn Steinbach, dpa 13.02.2026, 00:05
Kann ganz schön nerven: ein lautes Zuhause, etwa durch Fluglärm.
Kann ganz schön nerven: ein lautes Zuhause, etwa durch Fluglärm. Daniel Bockwoldt/dpa/dpa-tmn

Berlin/München - Das Gespräch der Nachbarn klingt, als säßen sie direkt mit am Tisch. Schritte von oben wirken wie Hammerschläge. Und draußen rauscht der Verkehr bis tief in die Nacht. Lärm kann belasten - und er gehört zu den häufigsten Ärgernissen im Mietalltag. 

Dringen Geräusche aus der Nachbarwohnung nahezu ungefiltert durch, liegt die Ursache allerdings meist in der Bausubstanz. Und das heißt auch: Der Weg zu mehr Ruhe - und einem besseren Schallschutz - ist für Mieterinnen und Mieter oft ein eher steiniger.

Vermieter muss nur selten nachrüsten

Doch zunächst einmal eine begriffliche Einordnung: „Viele sprechen von Schallschutz, meinen aber völlig unterschiedliche Dinge“, sagt die Innenarchitektin Anne Batisweiler aus München. „Man muss klar unterscheiden zwischen Schallisolierung, Schalldämpfung und Akustikverbesserung, sonst redet man aneinander vorbei.“ Diese Trennung ist entscheidend dafür, was Mieter selbst beeinflussen können – und wofür der Vermieter zuständig ist.

„Echte Schallisolierung ist immer ein bauliches Thema“, sagt Batisweiler. Schallübertragung lasse sich nur durch Masse sowie mehrschichtige, entkoppelte Konstruktionen reduzieren. Gemeint sind etwa Vorsatzschalen, also zusätzliche Bauteile wie Gipskartons mit Dämmwolle, die vor Wände oder Decken montiert werden. Solche Maßnahmen seien aufwendig und „nichts, was man als Mieter einfach nachrüstet“, so die Expertin.

Fehlt eine Trittschalldämmung oder ein Schallschutzfenster, kann der Vermieter nachrüsten. „Einen Anspruch auf nachträgliche Schalldämmung zur Nachbarwohnung gibt es allerdings nicht“, sagt Dietmar Wall, Rechtsexperte vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Maßgeblich seien die Schallschutzvorschriften, die zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes galten. Und das heißt auch: „In Altbauten aus den 60er- oder 70er-Jahren ist der Schallschutz häufig unzureichend“, so Wall. „Damit müssen Mieter grundsätzlich leben, insbesondere bei Trittschall und normalen Wohngeräuschen.“ 

Ausnahmen gelten bei Neubauten oder wenn durch Umbauten ein neuer baurechtlicher Standard erreicht wird.

Mit vollen Bücherregalen gegen Lärm

Doch es gibt auch gute Nachrichten: Was sich baulich nicht ändern lässt, kann zumindest abgeschwächt werden. „Als Mieter kann ich den Schall meist nicht aufhalten, aber ich kann ihn dämpfen“, sagt Batisweiler. Entscheidend ist das hierfür eingesetzte Material: Je dicker, weicher, unebener und schwerer es ist, desto besser. Denn: „Glatte, harte Flächen reflektieren – textile, unruhige Oberflächen dämpfen.“

Praktisch bedeutet das: dicke Vorhänge statt nackter Fensterfronten. „Schwere, dicht fallende Vorhänge aus Samt oder ähnlichen Stoffen wirken, weil sie Masse haben“, so Batisweiler. „Je dicker und je stärker gefaltet, desto besser ist die schalldämpfende Wirkung.“ Auch der Boden trägt erheblich zu mehr Ruhe bei: „Ein hochfloriger Teppich ist deutlich schalldämpfender als Fliesen oder Parkett.“

Möbel können den Geräuschpegel ebenfalls senken. Ein voll bestücktes Bücherregal mit seiner unruhigen Oberfläche wirkt der Innenarchitektin zufolge überraschend gut: „Es schluckt Schall und reguliert den Klang im Raum.“ Massive Möbel wie Sofas, große Kleiderschränke oder Raumteiler aus Holz oder Stoff entfalten ihre Wirkung vor allem dann, wenn sie an der Wand zur nachbarseitigen Lärmquelle stehen.

Decken und Türen aufrüsten

Schall breitet sich dreidimensional aus. Daher empfiehlt Batisweiler auch an Decken ein schalldämpfendes Element einzusetzen. Das können etwa sogenannte Akustikpaneele sein. „Sie verbessern die Klangqualität im Raum, sie machen ihn ruhiger und angenehmer“, sagt sie, wohl wissend, dass diese Paneele nicht wie eine Vorsatzschale isolieren. 

Wer sich für ein solches Paneel aus Schaumstoff, Filz oder Holzfaser entscheidet, sollte auf die richtige Montage achten. „Wichtig ist die Entkopplung: Akustikelemente sollten mit Abstandshaltern montiert werden, sonst verlieren sie einen Großteil ihrer Wirkung“, erklärt Batisweiler.

Und auch Türen lassen sich aufrüsten: Schallschutzvorhänge oder Türdichtungen reduzieren Geräusche und verhindern zugleich Zugluft – ein zusätzlicher Effekt für die Wärmedämmung.

Kinderlärm muss man hinnehmen

Bleibt es trotz aller Maßnahmen zu laut, stellt sich die rechtliche Frage. „Entscheidend ist hier nicht das subjektive Empfinden, sondern ob der Lärm objektiv über das hinausgeht, was nach Baualter und Wohnumfeld üblich und zumutbar ist“, sagt Wall. Dabei unterscheidet das Recht zwischen Lärm aus der Wohnung, also etwa Gesprächen oder Trittschall, und Lärm von außen, wie Verkehr oder Baustellen. Verkehrslärm müssen Stadtbewohner in der Regel hinnehmen. „Baulärm kann zwar einen Mangel darstellen, bestand er aber bereits beim Einzug, scheidet eine Mietminderung in der Regel aus“, so Wall.

Bei dauerhaft übermäßigem Lärm des Nachbarn rät er zunächst zum Gespräch mit den Nachbarn. Führt das zu nichts, gibt es zwei Möglichkeiten: „Der Mieter kann entweder direkt gegen den Nachbarn vorgehen – bis hin zur Unterlassungsklage – oder den Vermieter einschalten.“ Denn: „Lärm kann einen Mietmangel darstellen. Dann ist der Vermieter verpflichtet, den störenden Nachbarn abzumahnen.“

Entscheidend sind die Häufigkeit, Dauer und Intensität des Lärms. Der Mieter trägt die Beweislast und muss den unzumutbaren Lärm nachweisen – etwa durch ein detailliertes Lärmprotokoll. „Sinnvoll ist es, die Einträge durch Gegenzeichnungen, etwa von Mitbewohnern oder Nachbarn, zu untermauern“, sagt Wall. 

Eines gilt jedoch fast immer: Normalen Kinderlärm muss man hinnehmen. Gerichte seien hier besonders großzügig, so der Mietexperte. „Erst bei extremem Verhalten, etwa dauerhaftem Springen von Möbeln oder Bobbycarfahren, können Grenzen überschritten sein.“