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Hochwasserschäden steuerlich absetzen

10.06.2013, 01:51

Berlin (dpa) l Hochwasserschäden können unter Umständen als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler in Berlin hin. Die Voraussetzung: Die Schäden wurden nicht bereits von einer Versicherung ersetzt. Hat die Assekuranz gezahlt, ist allenfalls der Selbstbehalt absetzbar. Allerdings erkennt das Finanzamt die Kosten nicht in voller Höhe an. Es wird ein zumutbarer Eigenanteil abgezogen. Dieser ist abhängig von der Höhe des Einkommens und der Anzahl der Familienmitglieder.