Ratgeber Im Ehrenamt nicht immer versichert
Millionen Menschen arbeiten ehrenamtlich. Wenn sie dabei Schaden nehmen oder anrichten, gibt es Unterstützung durch Versicherungen.
Frankfurt/Main (dpa) l Sie jäten Beete, bringen Kinder zum Training, kümmern sich um Alte und Kranke, agieren als Heimbeirat, rücken zum Löschen aus oder sind politisch aktiv. Mehr als 20 Millionen Menschen engagieren sich ehrenamtlich. Doch was passiert, wenn Freiwilligen im Dienst für die Gesellschaft etwas passiert? Sie einen Unfall haben oder Schaden verursachen?
Für ehrenamtlich Tätige gibt es eigene Versicherungen, die existenzielle Risiken wie Unfall und Haftpflicht abdecken. Schutz besteht sowohl auf gesetzlicher als auch auf freiwilliger Basis, wie Holger Niese erläutert. Er ist beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) zuständig für Versicherungsfragen. Der DOSB gehört neben der Feuerwehr zu den größten Organisationen mit Ehrenamtlichen.
Den gesetzlichen Unfallschutz gewährleisten in der Regel Berufsgenossenschaften (BG) und Unfallkassen. Beide springen zum Beispiel ein für diejenigen, die anderen Menschen in Notsituationen helfen. Dazu zählen Mitglieder der Bergwacht ebenso wie Mitglieder von Rotem Kreuz, Technischem Hilfswerk und Rettungsdiensten. Auch in der Alten-, Wohlfahrts- und Gesundheitspflege sowie in der Kirche Engagierte und ehrenamtliche Kommunalpolitiker sind erfasst. Die Versicherung läuft über die jeweiligen Organisationen. Sie gilt automatisch mit Übernahme des unentgeltlichen Ehrenamts, so dass sich Einzelne nicht gesondert anmelden müssen. Darauf weist das Bundessozialministerium in einer Informationsbroschüre hin.
Übungsleiter in Sportvereinen genießen laut Niese gesetzlichen Schutz durch die BG. Eltern, die Kinder zu Training und Wettkampf chauffieren, fallen jedoch durchs Raster, erklärt Christine Ramsauer von der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Dies sei vergleichbar „mit der Bringpflicht zur Schule im Rahmen der elterlichen Fürsorge“. Wer bei Festen anpackt oder am Vereinsheim mitbaut, sollte sich vorab über Versicherungsdetails informieren.
Für rund eine Million Feuerleute im Land existieren Regelungen ähnlich „einem Flickenteppich, weil Ländersache“, sagt Carsten-Michael Pix, Referent beim Deutschen Feuerwehrverband. Brandlöscher in Bayern und Nordrhein-Westfalen seien durch die Unfallkassen geschützt, während etwa in Niedersachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt spezielle Feuerwehrunfallkassen diese Aufgabe übernähmen. Beide leisten auch bei Unfällen auf dem Weg zum Einsatz. Geht beim Crash ein fremdes Auto kaputt oder treten Wehrleute im Einsatz eine Tür ein, greife der kommunale Schadenausgleich. „Die Kommune, also die Allgemeinheit haftet“, sagt Pix.
Ehrenamtliche in der Flüchtlingsarbeit genießen den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. „Hier ist immer die Tätigkeit im Einsatz selbst versichert und auch der Hin- und Rückweg zum Einsatz und Wohnort“, erläutert Bianca Boss vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Voraussetzung sei, dass der Helfer von Bund, Land oder Kommune beauftragt ist.
Private Flüchtlingshilfe könne über Unfall-Sammelversicherungen der Bundesländer abgedeckt sein. Da nicht jedes Land eine solche abgeschlossen hat, rät Boss, sich zu erkundigen. Länder-Sammelversicherungen gelten darüber hinaus häufig für alle diejenigen, die weder gesetzlich noch anderweitig unfallversichert sind. Oft ergänzen Haftpflichtversicherungen die Sammelverträge.
Engagierte Bürger ohne Anspruch auf gesetzliche Hilfe können sich freiwillig über die sogenannte Ehrenamtsversicherung absichern. Diese ist in der Regel bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) angesiedelt. Sie greift unter anderem für Funktionsträger – Vorstände, Kassenwarte, Schiedsrichter oder Mitglieder von Partei und Gewerkschaftsgremien. Die Sicherung sei auf zwei Wegen möglich, erläutert die VBG: Entweder schließe die jeweilige Organisation den entsprechenden Vertrag oder „die Ehrenamtsträger versichern sich selbst“. Manche Vereinigungen bieten ihren Helfern die Option, sich privat zu versichern. So hat die Bundesarbeitsgemeinschaft Seniorenarbeit (BAGSO) sowohl für Haftpflicht als auch für Unfall Rahmenverträge abgeschlossen, die sie Mitgliedsvereinen für deren Aktive offeriert. Eingeschlossen seien Schäden, „die der Ehrenamtliche anrichtet“, betont Geschäftsführer Guido Klumpp. Darüber hinaus können. Auf eigene Faust Policen abzuschließen, sollte sorgfältig geprüft werden. Manchmal umfasse eine sowieso bestehende Privathaftpflicht ehrenamtliche Arbeit, meint Bianca Boss. Hinweise finden sich im Kleingedruckten. Boss und Niese empfehlen jedoch, sich zunächst über Möglichkeiten durch Vereine und Organisationen zu informieren. Denn „Leistungen des gesetzlichen Unfallschutzes sind weitreichender als die des privaten.“ Ratsam sei es, privat Berufsunfähigkeit abzudecken.