Trennung und Scheidung Jeder kann seine Rentenpunkte behalten
Zahlreiche Leser stellten beim Volksstimme-Telefonforum zum Thema Trennung und Scheidung ihre Fragen an die Notare Falk Ewald, Uwe Geerhardt und Andreas Zoch.
Ich bin Rentner, seit Jahrzehnten verheiratet und lebe jetzt in Trennung. Ich bin unschlüssig, ob ich mich scheiden lassen soll. Welche Vor- bzw. Nachteile hätte eine Scheidung für mich?
Der größte Nachteil im Fall einer Scheidung wäre sicherlich, dass Sie den Anspruch auf Witwenrente und Ihr gesetzliches Erb- bzw. Pflichtteilsrecht verlieren würden. Andererseits wird im Rahmen einer Scheidung der Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften dem anderen Ehegatten jeweils zur Hälfte übertragen. Falls Sie die geringeren Rentenanwartschaften erworben haben, würden Sie dadurch mehr Rente erhalten. Ob dieser Mehrbetrag die Witwenrente übersteigt oder nicht, müsste man konkret berechnen. Hinzu kommt der Zugewinnausgleich. Hier werden die Vermögenszuwächse der Ehegatten während der Ehe verglichen. Besteht eine Differenz, wird diese zur Hälfte ausgeglichen, so dass beide Ehepartner die gleichen Vermögenszuwächse haben. Davon ausgenommen sind Schenkungen und Erbschaften.
Können wir im Zuge unserer Scheidung den Versorgungsausgleich ausschließen? Wir wollen, dass jeder seine Rentenpunkte behält.
Ja, das ist grundsätzlich möglich, diese Einigung bedarf aber der notariellen Beurkundung.
Was fällt alles in den Zugewinnausgleich und wie berechnet sich dieser?
Wer ohne Ehevertrag verheiratet ist, lebt im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Hier besitzen die Ehegatten jeder ihr eigenes Vermögen, das im Falle der Scheidung ausgeglichen wird. Das bedeutet, dass der während der Ehe erwirtschaftete Vermögenszuwachs zu gleichen Teilen auf beide Ehegatten verteilt und in Geld ausgeglichen wird. Davon ausgenommen bleibt das Vermögen, dass ein Ehegatte während der Ehe geerbt oder geschenkt bekommen hat, mit Ausnahme des Wertzuwachses während der Ehe.
Wir leben seit längerem getrennt und wollen uns jetzt scheiden lassen. Was können wir tun, damit die Scheidung nicht so teuer wird?
Eine Scheidung muss in Deutschland durch einen Rechtsanwalt beim Gericht in Gang gebracht werden. Hinzu kommen die Kosten des gerichtlichen Scheidungsverfahrens. Die Höhe hängt davon ab, worüber das Gericht zu befinden hat. Kostensparend wirkt sich eine einvernehmliche Scheidung aus. Wenn Sie sich also über die grundlegenden Fragen der Auseinandersetzung einig sind, sollten Sie die geeinigten Punkte in einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung festhalten. Die Kosten für den Notar berechnen sich nach Ihrem Vermögen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung braucht nur ein Ehegatte durch einen Rechtsanwalt vertreten sein. Die Kosten können sie sich teilen.
Meine Frau hat die Trennung vollzogen, die Scheidung ist noch nicht eingereicht. Muss ich bis zur Scheidung meiner Frau Unterhalt zahlen?
Ja, sofern ein Unterhaltsanspruch besteht. Auf Trennungsunterhalt kann nicht verzichtet werden. Die Unterhaltspflicht beruht allein darauf, dass eine wirksame Ehe besteht.
Wird bei der Berechnung des Trennungsunterhaltes das Vermögen mit angerechnet?
Nein, zur Berechnung von Trennungsunterhalt wird das Einkommen herangezogen. Das Vermögen muss grundsätzlich nicht verwertet werden.
Wir haben vor zwei Jahren geheiratet und uns damals keine Gedanken über einen Ehevertrag gemacht. Jetzt würden wir doch manches lieber vertraglich festschreiben. Ist das noch möglich?
Ein Ehevertrag kann jederzeit geschlossen werden, viele werden sogar erst nach einer Trennung im Rahmen der Scheidung geschlossen. Ein solcher Vertrag kann jederzeit auch rückwirkend durch notarielle Vereinbarung aufgehoben werden. Ehevertragliche Vereinbarungen, insbesondere beim Wechsel des Güterstandes, sind mit Beurkundung wirksam und bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit keiner Eintragung in das Güterrechtsregister.
Ich bin Alleineigentümer eines Grundstückes und lebe von meiner Frau getrennt. Nun möchte ich eine Grundschuld bestellen lassen. Warum muss meine Ehefrau der Grundschuldeintragung zustimmen, ich bin doch Alleineigentümer?
Das Grundstück stellt Ihr wesentliches Vermögen dar. Durch die Bestellung einer Grundschuld wird der Wert des Vermögens geschmälert. Dies hat im Falle einer Scheidung Auswirkungen auf mögliche Unterhaltszahlungen und die Berechnung des Zugewinnausgleichs. Daher schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 1365) bei Grundschuldbestellung oder Verkauf des Grundstücks die Zustimmung des Ehepartners vor.
Eine Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn Sie im Rahmen eines Ehevertrages oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar die Anwendbarkeit des § 1365 BGB für die betreffenden Vermögensgegenstände ausgeschlossen haben.
Ich habe drei Monate nach der Hochzeit allein ein Grundstück gekauft und dafür Geld eingesetzt, dass ich bereits vor der Eheschließung hatte. Nun haben wir uns getrennt. Hat mein Mann im Fall einer Scheidung irgendwelche Ansprüche hinsichtlich dieses Grundstücks?
Alleineigentümer sind und bleiben Sie. Möglicherweise hat Ihr Mann auch keinen Anspruch auf den Zugewinnausgleich, da das Geld, das Sie für den Kauf des Hauses eingesetzt haben, Anfangsvermögen darstellt. Nur wenn das Haus jetzt mehr wert ist, als Sie damals bezahlt haben, bestünde möglicherweise ein Anspruch auf Zugewinnausgleich. Hier kommt es aber auch darauf an, ob Ihr Mann seinerseits Vermögenszuwächse hatte, da immer das gesamte Vermögen betrachtet wird.
Ich bin selbständig und habe eine eigene Firma. Fällt das Vermögen der Firma in den Zugewinnausgleich, wenn ich mich scheiden lassen würde?
Wenn Sie keine Einigung getroffen haben, wird alles Vermögen der Ehepartner bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs herangezogen. Das kann natürlich im Ernstfall auch zu Existenzproblemen bei der Firma führen. Selbständigen ist daher zu raten, einen anderen Güterstand als den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu wählen.
Durch einen notariellen Ehevertrag kann die Zugewinngemeinschaft dahingehend modifiziert werden, dass die Firma außen vor bleibt.
Ich habe mich schon vor einem Jahr von meiner Frau getrennt und will die Scheidung einreichen. Meine Frau will sich nicht scheiden lassen. Was passiert jetzt?
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn die Eheleute ein Jahr getrennt leben und beide der Scheidung zustimmen. Stimmt ein Ehepartner der Scheidung nicht zu, so kann die Ehe frühestens nach drei Jahren geschieden werden. Es wird dann vermutet, dass die Ehe gescheitert ist.
Mein Mann und ich besitzen gemeinsam je zur Hälfte ein Grundstück. Wir leben in Trennung. Mein Mann will das Haus allein verkaufen, darf er das?
Ein Grundstück kann nur unter Mitwirkung aller Eigentümer veräußert werden. Wenn einer nicht verkaufen will, bleibt nur die Teilungsversteigerung.
Ich bin Alleineigentümerin eines Einfamilienhauses. Für den Ausbau des Hauses haben mein Ehemann und ich gemeinsam einen Kredit aufgenommen. Wie kommt mein Mann bei der Scheidung aus dem Kreditvertrag?
Sie müssen dazu mit der kreditgebenden Bank in Verhandlung treten. Die Bank ist jedoch nicht verpflichtet, Ihren Mann aus der Haftung zu entlassen.