Tipps und Urteile zu Miet-Sonderzahlungen Kaution kann in Raten gezahlt werden
Berlin ( ddp ). Der Umzug in eine neue Wohnung ist teuer. Besonders zu Buche schlägt die Kaution. Drei Monatsmieten verlangt der Vermieter in der Regel. Da kommen bei größeren Wohnungen schnell vierstellige Beträge zusammen. Für viele Mieter ist das besonders belastend, weil sie die Kaution aus ihrem alten Mietverhältnis noch nicht zurückbekommen haben.
Üblich ist es, dass der Mieter die Kaution an den Vermieter überweist. Der muss das Geld dann auf einem Konto getrennt von seinem Vermögen anlegen. Die Zinsen, die dabei anfallen, stehen dem Mieter zu.
Dabei sollten sich Mieter nicht drängen lassen, die gesamte Summe auf einmal einzuzahlen. Das ist unzulässig. Der Mieter darf die Kaution in drei Raten zahlen, so der Bundesgerichtshof. Andere Vertragsabsprachen sind unwirksam ( AZ : VIII ZR 344 / 02 ).
Mieter, die trotz Vereinbarung die Kaution nicht einzahlen, riskieren den Verlust ihrer Wohnung. Die Nichtzahlung der Mietkaution berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung, entschied das Landgericht München ( AZ : I 14 S 12619 / 99 ).
Viele Mieter zahlen die Kautionssumme ein und kümmern sich dann nicht weiter darum. Sie gehen davon aus, dass sie irgendwann nach dem Auszug den Betrag plus Zinsen zurückbekommen, wenn derVermieter keine berechtigten Forderungen an sie hat. Aber es empfiehlt sich, die Kaution im Auge zu behalten. Vor allem sollten Mieter kontrollieren, ob der Vermieter die Kaution tatsächlich getrennt von seinem Vermögen angelegt hat, rät der Deutsche Mieterbund. Sonst droht ihnen im Falle einer Insolvenz des Vermieters der Verlust des Geldes. Ein entsprechendes Urteil fällte der Bundesgerichtshof ( AZ : IX ZR 132 / 06 ). " Wenn der Vermieter die gesetzeskonforme Anlage der Mietkaution nicht nachweist, können Mieter die monatlichen Mietzahlungen zurückhalten ", erklärt Mieterbund-Präsident Georg Rips.
Grundsätzlich entscheidet der Vermieter, in welcher Form die Kaution zu leisten ist. Wenn er eine Barkaution will, müssen Mieter sich damit abfinden. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, zum Beispiel eine Bankbürgschaft. Dabei bekommt der Vermieter statt Bargeld die Bürgschaftserklärung einer Bank, auf Anforderung des Vermieters die Kautionssumme auszuzahlen.
Ähnlich verhält es sich mit dem verpfändeten Sparkonto. Dabei richtet der Mieter ein Sparkonto ein und verpfändet es an den Vermieter, der bei Bedarf darauf zurückgreifen kann.
In jüngster Zeit werden Mietern von der Deutschen Kautionskasse und anderen Anbietern sogenannte Miet- oder Wohnbürgschaften empfohlen. Ist der Vermieter damit einverstanden, ersetzen sie die sonst übliche Kaution. Der Vorteil dieser Bürgschaften sei, dass Mieter ihr Geld nicht fest für eine Mietkaution anlegen müssten, sondern frei zur Verfügung hätten.
Aber das kann teuer werden, warnt der Deutsche Mieterbund. Über die Jahre fallen erhebliche Summen für Provisionen und Gebühren an. Fünf Prozent der Bürgschaftssumme kostet zum Beispiel eine Mietbürgschaft bei der Deutschen Kautionskasse im Jahr. Bei einer Kautionssumme von 1500 Euro wären das immerhin 75 Euro jährlich. Dazu kommt eine einmalige Gebühr von 50 Euro für die Bürgschaftsurkunde. Ab dem zweiten Vertragsjahr stellt die Deutsche Kautionskasse jährlich zehn Euro als Service-Gebühr in Rechnung.
Außerdem wird die Bürgschaft nur nach einer eingehenden Bonitätsprüfung erteilt, auch bei kleinen Summen. Der Mieterbund rät darum von dieser Kautionsform ab.