1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Kein Anspruch mehr auf Kindergeld?

Leseranwalt Kein Anspruch mehr auf Kindergeld?

Wann endete das Studium von Marika Kopf? Darüber lagen eine Oschersleber Familie und die Familienkasse im Streit.

Von Gudrun Oelze 29.10.2017, 23:01

Oschersleben l Seit April 2017 ist Marika Kopf nicht mehr Studentin der Hochschule Magdeburg-Stendal. Im Monat zuvor wurde ihr das Gesamtergebnis ihres Bachelorabschlusses bekannt gegeben und die junge Frau offiziell exmatrikuliert.

Doch die Familienkasse sah das anders. Kindergeld stehe der Mutter der Studentin schon vorher nicht mehr zu, meinte man dort. Das Kind Marika habe das Studium im Fachbereich Soziale Arbeit, Gesundheit und Medien schon vor März – der offiziellen Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses – beendet und befand sich daher nicht mehr in Ausbildung. Das bedeutet: Kein Anspruch auf Kindergeld, denn es sei unerheblich, wann das Kind tatsächlich sein Zeugnis/Urkunde/Diplom abgeholt habe. Immerhin habe die Studentin schon im Februar ihre Exmatrikulation zum 31. März beantragt und die Abschlussprüfung sogar noch einen Monat eher absolviert, argumentierte die Familienkasse.

Dort interessierte es zunächst überhaupt nicht, dass das Gesamtergebnis für den Bachelorabschluss wirklich erst im März bekanntgegeben wurde. Dies hatte nach einem Widerspruch der Betroffenen aber auch schon das Studentenwerk akzeptieren müssen und die Ausbildungsförderung bis März 2017 bewilligt, was die Familie aus Oschersleben der Familienkasse in Magdeburg auch mitteilte. Doch der Bezug von Bafög war dort nicht ausreichend für den Nachweis, wann tatsächlich die schriftliche Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse erfolgte. Das Bafög-Amt sei keine Finanzbehörde und dessen Feststellungen deshalb für die Familienkasse unerheblich, informierte man telefonisch die verdutzte Familie.

„Nun sollen wir beweisen, dass Marika das Abschlussergebnis nicht eher bekanntgegeben wurde“, schrieb Mutter Gabriele Kopf dem Leser-Obmann. Die Familienkasse indes lehne ihrerseits eine Kontaktaufnahme mit dem Prüfungsamt der Hochschule kategorisch ab, beklagte die Leserin, die auf Unterstützung unserer Redaktion bei Klärung ihres Kindergeldanspruchs für die offiziell bis März studierende Tochter hoffte.

Genau sechs Monate nachdem Marika Koch das Gesamtergebnis ihres Studienabschlusses erfuhr, erhielten wir folgende Information: Die eingereichte Beschwerde von Frau Kopf wurde durch die Familienkasse geprüft und positiv entschieden. Das bestätigte uns dann auch die Leserin. Ihr gegenüber wurde schriftlich eingeräumt, „dass der Sachverhalt so richtig wäre, wie wir ihn mehrfach geschildert hatten“. Die zu Unrecht einbehaltene Kindergeld-Summe für Marika war kurz darauf bei Familie Kopf eingegangen. „Wie Sie sich sicher vorstellen können, fiel uns ein riesiger Stein vom Herzen. Ohne Ihre Intervention würden wir womöglich immer noch mit der Familienkasse streiten“, schrieb Gabriele Kopf.