Bis zu zehn Tage frei Kind krank
Zehn Erkältungen pro Jahr gelten bei Kindern als normal. Magen- und
Darm-Grippe, Windpocken und Co. sind da nicht mitgerechnet. Für
berufstätige Eltern kann das zum Problem werden.
Stuttgart (dpa) l Manchmal ist es wie verhext: Gerade wenn im Job so viel Arbeit ansteht, wird das Kind krank. Und schon gehen die Grübeleien los: Welcher Partner kann zu Hause bleiben? Was tun, wenn der Chef Stress macht? "Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht darauf, von der Arbeit freigestellt zu werden, wenn sein Kind krank ist", sagt Michael Henn vom Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte in Stuttgart.
"Den rechtlichen Rahmen dafür geben Paragraf 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und Paragraf 45 des Sozialgesetzbuchs V." Der erste, Paragraf 616, sieht vor, dass jeder Arbeitnehmer, der unverschuldet fehlt - und dazu gehört auch die Erkrankung eines Kindes - Anspruch auf Lohnfortzahlung hat. "Und zwar bis zu fünf Tage im Jahr." Erforderlich dafür ist ein ärztliches Attest.
"Allerdings schließt nicht jeder Arbeits- und Tarifvertrag diesen Paragrafen ein", sagt Henn. "Falls nicht, greift automatisch Artikel 45 des Sozialgesetzbuches."
Dieser besagt, dass jeder Elternteil von pflegebedürftigen Kindern unter zwölf Jahren sich zehn Tage pro Jahr für die Betreuung freinehmen darf, bei Alleinerziehenden sind es 25 Tage.
"Hier gibt es dann aber keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, sondern Kinderkrankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse." Nachteil für Privatversicherte: Sie haben diese finanzielle Absicherung nicht.
Wäre es auch eine Option, sich selbst krankzumelden? "Das ist Betrug und kann zur fristlosen Kündigung führen", warnt Henn. Im Notfall, zum Beispiel wenn bereits alle Krankentage aufgebraucht sind, sei unbezahlter Urlaub eine bessere Überbrückungsmöglichkeit. Juliane Ade, Rechtsanwältin und Mediatorin aus Berlin empfiehlt berufstätigen Eltern deshalb viel Transparenz: "Ich rate dazu, das Problem des häufigen Fehlens möglichst früh beim Arbeitgeber anzusprechen. Oft merkt man ja schon ganz unterschwellig, wenn der Chef kein wirkliches Verständnis für die Situation hat." Ist das Kind erneut krank, gibt es dann schnell dicke Luft. "Ein frühzeitiges, offenes Gespräch kann helfen, dieser negativen Spirale vorzubeugen", sagt Ade. Bei einem bekannterweise schwierigen Chef kann es sinnvoll sein, sich beraten zu lassen, zum Beispiel durch den Betriebsrat. Wie familienfreundlich ist die Firma? Welche Erfahrungen haben andere Mitarbeiter gemacht? "Es ist wichtig, das Problem aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten, um vielleicht auch neue Lösungsansätze zu finden", sagt Ade.
Fordert der Chef Überstunden und Extraschichten, müssten Arbeitnehmer sich darauf rein rechtlich nicht einlassen: "Außer sie halten diese selbst für eine gute Lösung", sagt Henn.
Arbeitnehmer sollten auch andere Kompromisse in Betracht ziehen: "Vielleicht ist eine Gleitzeitregelung eine Erleichterung oder ein Arbeitszeitkonto, bei dem der Arbeitnehmer sich die Stunden selbst einteilen kann und dadurch flexibler wird", rät Michael Henn.
Auch Eltern-Kind-Büros können eine Alternative sein. "Aus Gründen der Arbeitssicherheit aber nur, wenn das Kind nicht ansteckend ist", sagt Christophe Göller, Pressesprecher beim Landschaftsverband Rheinland (LVR). Der LVR hat seinen Mitarbeitern ein Eltern-Kind-Zimmer zur Verfügung gestellt, hauptsächlich zur Überbrückung von Ferien und freien Kitatagen, sagt Göller: "Ein Kind mit harmlosem Schnupfen oder einem verstauchten Fuß ist natürlich auch willkommen."
Wer häufig fehlt, sammelt bei den Kollegen keine Pluspunkte. "Hier kann man gezielt schlechter Stimmung vorbeugen", sagt Juliane Ade. "Klären Sie Ihre Kollegen über wichtige Aufgaben und Termine auf, machen Sie nach Ihrer Rückkehr eine Lagebesprechung."
Entschuldigen müsse man sich für das Fehlen nicht: Aber Anerkennung in Form eines ehrlich gemeinten Dankeschöns schade nicht.